PfadnavigationHomeGeschichteAttentat auf das Oktoberfest 1980„Ausgeschlossen erscheint, dass Köhler als Alleintäter gehandelt hat“Veröffentlicht am 02.10.2025Lesedauer: 6 MinutenNachstellung des Moments unmittelbar vor der Explosion der Bombe beim Oktoberfest München 1980 – die Figur am Mülleimer stellt den Täter Gundolf Köhler darQuelle: Bundesarchiv B_141/68772, Bl. 1457Am 26. September 1980 legte der Rechtsextremist Gundolf Köhler am Haupteingang des Münchner Oktoberfestes eine Bombe. Bei der Explosion starben außer dem Täter zwölf Menschen. Jetzt hat das Bundesarchiv wesentliche Unterlagen aus seinen Beständen frei im Internet veröffentlicht.Mitunter überstehen Mythen und haltlose Verdächtigungen beharrlich jeden Versuch ihrer Widerlegung. Ein Beispiel aus bundesrepublikanischer Zeit ist das Bombenattentat auf das Oktoberfest in München am 26. September 1980. Mit zwölf Todesopfern (ohne den ebenfalls getöteten Täter) und 231 Verletzten, davon 18 in Lebensgefahr, zählt diese Gewalttat bis heute zusammen mit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016 mit 13 Toten und mindestens 67, zum Teil schwer Verletzten zu den schlimmsten terroristischen Verbrechen in Deutschland.Immer wieder gab es seitdem wilde Spekulationen und unhaltbare Behauptungen. Etwa, der Anschlag habe eigentlich dem Kanzlerkandidaten der CDU/CSU bei der bevorstehenden Bundestagswahl, Franz Josef Strauß, „nutzen“ sollen – indem es den „Linken“ in die Schuhe geschoben worden wäre. Irgendwelche wie auch immer geartete Hinweise darauf gab es nie; es handelte sich um ein Ergebnis der Anti-Strauß-Hysterie, die seinerzeit grassierte. Zum 45. Jahrestag hat das Bundesarchiv einige wesentliche Dokumente zum Oktoberfest-Attentat auf seiner Website veröffentlicht. Die Schriftstücke und Fotos stammen aus dem Bundesministerium der Justiz (B 141/68772) und dem Bundeskanzleramt (B 136/16227); weitere Unterlagen gibt es aus den Beständen Bundeskriminalamt (B 131/2048) und Bundesinnenministerium(B 106/107012). Besonders spannend ist eine Zusammenstellung von Ermittlungsergebnissen des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA), die bei der DDR-Staatssicherheit in Ost-Berlin entstand (Sekr Neiber 1028). Anders als bei digitalisierten Beständen älterer Entstehungszeit sind die vollständigen Akten zum Oktoberfest-Attentat allerdings nicht frei im Netz verfügbar – immerhin leben manche der in diesen Unterlagen genannten Personen noch. Um die Aktenbände vollständig zu sehen, muss man sich nach (genehmigtem) Antrag in einen Lesesaal des Bundesarchivs bemühen. Doch schon die jetzt frei verfügbaren Papiere zeigen deutlich: Liest man mit Sachverstand (statt im unbedingten Bemühen, „der Polizei“ oder „den Behörden“ irgendeine Teufelei nachweisen zu wollen), dann zeigt sich, dass die Ermittlungen sauber und sogar ungewöhnlich schnell verliefen. Lesen Sie auchDie Bombe war am 26. September 1980, einem Freitagabend, gegen 22.21 Uhr am Ausgang Bavariaring der Münchner Theresienwiese explodiert. Umgehend nach der Versorgung der Verletzten richtete die Münchner Polizei zusammen mit dem BLKA eine Sonderkommission mit 66 Beamten ein. Zuständigkeitshalber führte zunächst die Staatsanwaltschaft München I die Ermittlungen, doch keine 16 Stunden nach der Detonation, am Samstag, dem 27. September 1980 um 14.10 Uhr, übernahm bereits der Generalbundesanwalt das Verfahren, weil ein terroristischer Hintergrund als wahrscheinlich galt. Darauf waren die BLKA-Ermittler sehr schnell gekommen. Unmittelbar neben dem exakten Ort der Explosion, einem Mülleimer aus dickem Drahtgeflecht, war eine männliche Leiche gefunden worden, deren Verletzungen wie offener Brustraum, an den Ellbogen abgetrennte Arme und abgetrenntes linkes Bein, „völlige Entkleidung“ sowie „die am Körper anhaftenden Schmauchspuren“ bewiesen, dass es sich um den Bombenleger handeln musste. Er hatte gerade den Sprengsatz in dem Mülleimer in Händen gehalten, als dieser hochging – vermutlich beim Aktivieren des Zünders.Identifiziert wurde die Leiche als der 21-jährige Gundolf Köhler, und zwar aufgrund mehrerer Indizien: Erstens wurde noch am Tatort in Stofffetzen der Kleidung des Toten ein Personalausweis gefunden. Zweitens gehörten die Schlüssel, die bei der Leiche sichergestellt wurden, zur Wohnung seiner Eltern, bei denen er gewohnt hatte. Ein ebenfalls bei ihm gefundener Autoschlüssel passte drittens zum Wagen seines Vaters. Bei der Hausdurchsuchung an Köhlers Wohnort Donaueschingen fanden die Ermittler viertens eine Trennschleifscheibe, mittels der mit hoher Wahrscheinlichkeit an dem Sprengsatz gearbeitet worden war. Dafür sprachen fünftens ebenfalls bei den Eltern sichergestellte Metallspäne. Schließlich wurde am 2. Oktober 1980 das beschädigte Gebiss der Leiche als identisch mit den zahnärztlichen Unterlagen Gundolf Köhlers festgestellt. Auch ohne diese Bestätigung waren sich die Ermittler schon am 27. September sicher, den Täter korrekt identifiziert zu haben: als Mitglied der rechtsextremen, zehn Monate zuvor verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG). Also setzten die bayerischen Behörden für 14.30 Uhr, gerade einmal 16 Stunden und neun Minuten nach der Explosion, eine Durchsuchung von anderthalb Dutzend Wohnungen und Häusern von WSG-Mitglieder an. Viel schneller ging es nicht, denn für jedes einzelne Objekt musste ein eigener Durchsuchungsbeschluss beantragt und ausgefertigt werden. Zwanzig Minuten vor dem geplanten Zugriff übernahm der Generalbundesanwalt das Verfahren und beantragte weitere Durchsuchungen außerhalb Bayerns, nämlich in Baden-Württemberg und Hessen. Um das zeitgleich stattfinden zu lassen, wurde der Beginn der Aktion um zweieinhalb Stunden verschoben, auf 17 Uhr.Lesen Sie auchAn diesem Nachmittag sickerte durch, dass die Behörden Rechtsextremisten als Täter vermuteten. So sah sich der damals höchste Ankläger der Bundesrepublik, Kurt Rebmann (der Nachfolger des 1977 von der linksextremen RAF ermordeten Siegfried Buback) genötigt, schon am Sonntag, dem 28. September, mit ersten Ermittlungsergebnissen an die Öffentlichkeit zu gehen – ein ungewöhnlicher Schritt. In dem vom Bundesarchiv veröffentlichten Material findet sich der vierseitige Sprechzettel Rebmanns. Darin hieß es unter anderem: „Nach den bisherigen Ermittlungen kommt als Täter der 21-jährige Geologiestudent Gundolf Köhler aus Donaueschingen in Betracht.“ Weiter teilte der Generalbundesanwalt mit, wie Zeitungsartikel vom 29. September 1980 weitgehend bestätigen: „Es erscheint ausgeschlossen, dass Köhler als Alleintäter gehandelt hat. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass für das Attentat eine Gruppierung verantwortlich ist, der Köhler als Mitglied angehörte. Die Ermittlungen haben ergeben, dass Köhler als aktives Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann bekannt war.“ Bei dieser verbotenen Gruppierung handele es sich um eine rechtsradikale Vereinigung.Auch die verwendete Sprengladung konnte ziemlich genau beschrieben werden: Es handelte sich um eine britische Mörsergranate im Kaliber 4,2 Inch, 33 Zentimeter hoch und etwa neun Kilogramm schwer, davon 1,25 Kilogramm militärischem Sprengstoff Amatol. Dieser Granatentyp war 1939/1940 bei der britischen Armee eingeführt und 1967 ausgemustert worden. Das verwendete Exemplar war einer fragmentarisch erhaltenen Gravur zufolge im Juli 1954 hergestellt worden. Wahrscheinlich wurde die Mörsergranate um 1970 in den Nahen Osten exportiert, womöglich nach Jordanien. Dorthin hatte die WSG einige ihrer Mitglieder zur Terrorausbildung geschickt.Diese Granate steckte in einer aufgefrästen Gasflasche, vielleicht einem Feuerlöscher; der Zwischenraum war offenbar mit selbst laboriertem Sprengstoff gefüllt. Hinweise auf die Herstellung waren in der Wohnung der Köhlers gefunden worden. Als Zünder diente offenbar eine mechanische Zeitverzögerung, die offenbar zu früh losging. Lesen Sie auchObwohl mehr als 850 einzelne Spuren sichergestellt und mehr als 1700 Zeugen vernommen wurden, ließen sich keinerlei irgendwie gearteten Belege für die Verstrickung anderer WSG-Mitglieder in den Anschlag ermitteln – in der nüchternen Sprache der Einstellung des Verfahrens 1982: „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Rechtsextremist Gundolf Köhler Mittäter oder zumindest Mitwisser gehabt hat. Sichere Feststellungen hierzu oder zur Person weiterer Tatbeteiligter konnten jedoch nicht getroffen werden.“ Insbesondere hätten sich keine konkreten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Täter aus einer „bekannten rechtsextremistischen Gruppierung heraus gehandelt“ habe: „Weder konnten Kontakte Köhlers zur Wehrsportgruppe Hoffmann nach dem Mai des Jahres 1977 festgestellt werden, noch haben die Ermittlungen Hinweise auf Verbindungen anderer rechtsextremistischer Vereinigungen zum Tatgeschehen ergeben.“Aus dieser nüchternen Feststellung machten später linke bis linksextreme Aktivisten und Politiker wie der rechtskräftig verurteilte RAF-Anwalt Hans-Christian Ströbele eine angebliche Verschleierung des rechtsextremen Anschlages. Das war angesichts der schon am Wochenende nach dem Anschlag bekannten Tatsachen immer absurd, ebenso wie die haltlosen Beschuldigungen des vielen verhassten bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß. Die vom Bundesarchiv jetzt veröffentlichten Unterlagen sind eindeutig. Aber man sollte nicht erwarten oder gar hoffen, dass dadurch die Mythen rund um das Oktoberfest-Attentat verschwinden: Was nicht passt, wird eben durch schräge Interpretationen, Falschdarstellungen oder schlichte Lügen „passend gemacht“.Sven Felix Kellerhoff ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Zu seinen Themenschwerpunkten zählen auch der Terrorismus in Deutschland, und zwar gleichermaßen von rechtextremen wie linksextremen Täter.
Attentat auf das Oktoberfest 1980: „Ausgeschlossen erscheint, dass Köhler als Alleintäter gehandelt hat“ - WELT
Am 26. September 1980 legte der Rechtsextremist Gundolf Köhler am Haupteingang des Münchner Oktoberfestes eine Bombe. Bei der Explosion starben außer dem Täter zwölf Menschen. Jetzt hat das Bundesarchiv wesentliche Unterlagen aus seinen Beständen frei im Internet veröffentlicht.














