PfadnavigationHomeNewstickerDPAafxlinetopthemenHistorisches Urteil: Fünf Jahre Haft für SarkozyVeröffentlicht am 25.09.2025Lesedauer: 4 MinutenSarkozy nennt das Urteil einen Skandal.Quelle: Christophe Ena/AP/dpaFrankreichs früherem Präsidenten Nicolas Sarkozy drohen Jahre im Gefängnis. Er selbst nennt das Urteil der Libyen-Affäre einen Skandal. Warum es beispiellos ist.Es ist ein beispielloses Urteil: In der Affäre um mutmaßliche Wahlkampfgelder aus Libyen verurteilte ein Pariser Strafgericht Frankreichs Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy zu fünf Jahren Haft. Noch nie erhielt ein früheres Staatsoberhaupt in der jüngeren französischen Geschichte eine so harte Strafe. Es ist ein Schlag ins Gesicht des 70 Jahre alten Konservativen Sarkozy, der in dem Mammutverfahren stets seine Unschuld beteuert hatte. Er reagierte aufgebracht und kündigte Berufung an. Auch wenn der Schuldspruch noch nicht rechtskräftig ist, dürfte Sarkozy die Haft schon bald antreten müssen.Historisch ist das Urteil auch, weil die Justiz mit dem Prozess auch Machenschaften für bewiesen hält, die das Format einer Staatsaffäre haben. Zwar sah das Pariser Strafgericht keine Belege dafür, dass es tatsächlich eine illegale Finanzhilfe für Sarkozys Präsidentschaftswahlkampf 2007 aus Libyen gab. Es ging in seiner Urteilsbegründung aber davon aus, dass der Konservative und enge Vertraute auf jeden Fall versucht haben, sich Gelder des libyschen Machthabers Muammar Gaddafis zu Wahlkampfzwecken zu verschaffen.Richterin sieht «außerordentliche Schwere der Tat»Die Vorsitzende Richterin Nathalie Gavarino sagte, dass Sarkozy als damaliger Innenminister sowie seine engen Mitarbeiter und politischen Unterstützer, die ihm unterstanden und die in seinem Namen handelten, versucht hätten, in Libyen um eine Finanzierung des Wahlkampfs zu bitten.Damit habe Sarkozy sich der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht, «einem Vergehen gegen die Nation, den Staat und die öffentliche Ordnung». Gavarino sprach von einer «außerordentlichen Schwere» der Tat. Von den Vorwürfen der Bestechlichkeit und der illegalen Wahlkampffinanzierung sprach das Gericht Sarkozy hingegen frei.Sarkozy empört über hartes UrteilEntsprechend hart fiel das Urteil des Gerichts aus. Das Gericht erließ gegen Sarkozy einen Haftbefehl. Das Datum des Haftantritts soll bei einer Vorladung festgesetzt werden. Zudem verordnete das Gericht eine vorläufige Vollstreckung des Urteils. Dies bedeutet, dass Sarkozy die Haft auch dann antreten muss, wenn er in Berufung geht. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft konnte kurz nach dem Urteil nicht sagen, ob Sarkozy speziell gegen diese Maßnahmen vorgehen kann. Grundsätzlich können Verurteilte, die 70 Jahre oder älter sind, Haftabwandlungen beantragen.Sarkozy reagierte empört auf den Schuldspruch. Noch im Gerichtsgebäude sprach er von einer «unerträglichen Ungerechtigkeit» und einem Skandal. Der Hass gegen ihn kenne keine Grenzen. «Ich bin unschuldig und