Das Oktoberfest als Bühne, um eine prominente Figur öffentlich vorzuführen, der man eins auswischen will? So soll es Sharlely, genannt „Lilly“ Becker ergangen sein, an diesem Samstag im „Wildstuben“-Zelt, wohin sie als Stargast zum Anzapfen des ersten Fasses geladen war, aber erst eine Pfändung erlebte, bevor sie den Schlegel schwang. Die Aktion sei „unangemessen“ gewesen, von der Bild-Zeitung ausgegangen und habe lediglich dem Ziel gedient, „zum wiederholten Male das Ansehen von Lilly Becker zu beschädigen“, so ihr Anwalt Michael Scheele. Das im Axel-Springer-Verlag erscheinende Boulevard-Medium weist diese Darstellung zurück.
Warum der Gerichtsvollzieher Lilly Becker auf dem Oktoberfest pfändete
Zwischen der Dschungelkönigin und der Bild-Zeitung gibt es juristischen Streit. Wurde sie deshalb auf dem Oktoberfest öffentlich vorgeführt?







