Vor dem Zivilgericht bedient man sich oft einer diplomatisch-umschreibenden Sprache. Da heißt es nicht profan: „Einer von Ihnen lügt“, sondern „eine der Parteien hat nicht zur Wahrheit gefunden“. Im Streit zwischen Lilly Becker und ihrem Ex-Partner Pierre Uebelhack soll das die amtierende RTL-Dschungel-Queen gewesen sein. So sah es zumindest das Landgericht München I. Die Zivilkammer urteilte, dass die 180 000 Euro, die Uebelhack der 49-Jährigen ab dem Jahr 2018 überlassen hatte, keine Schenkung, sondern ein vertraglich fixiertes Darlehen gewesen seien. Becker müsse die Summe rückerstatten.