Vor dem Zivilgericht bedient man sich oft einer diplomatisch-umschreibenden Sprache. Da heißt es nicht profan: „Einer von Ihnen lügt“, sondern „eine der Parteien hat nicht zur Wahrheit gefunden“. Im Streit zwischen Lilly Becker und ihrem Ex-Partner Pierre Uebelhack soll das die amtierende RTL-Dschungel-Queen gewesen sein. So sah es zumindest das Landgericht München I. Die Zivilkammer urteilte, dass die 180 000 Euro, die Uebelhack der 49-Jährigen ab dem Jahr 2018 überlassen hatte, keine Schenkung, sondern ein vertraglich fixiertes Darlehen gewesen seien. Becker müsse die Summe rückerstatten.
Liebe, Lügen und eine Strafanzeige: Lilly Becker geht wieder vor Gericht
Im Zivilprozess zwischen Lilly Becker und Pierre Uebelhack geht es um 180 000 Euro, die als Darlehen und nicht als Schenkung betrachtet werden. Becker hat Berufung eingelegt.







