Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart musste an diesem Dienstag über eine ziemlich schwierige Frage urteilen: ob Lidl seine Kundinnen und Kunden transparent über die Preise in seiner Lidl-Plus-App und somit in seinen Läden informiert. Der Vorsitzende Richter hatte schon bei der mündlichen Verhandlung im Juli angedeutet, er finde, die Frage der Transparenz sei nicht leicht zu beantworten. Er hob sie damals auf eine fast philosophische Ebene und sagte, es gehe letztlich darum, ob man sagen dürfe, etwas sei „kostenlos“, wenn es unstreitig kein Geld kostet – der Kunde aber eine andere Gegenleistung zur Verfügung stellen müsse, nämlich seine persönlichen Daten, um die App zu nutzen.
OLG: Kundendaten kosten nichts
Apps dürfen sich „kostenlos“ nennen, auch wenn Kunden mit ihren Daten zahlen






