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ur ein paar Hundert Meter Luftlinie sind es von Thomas Etzels Kanzlei bis zur Theresienwiese. Und so ist der Rechtsanwalt, der sich unter anderem mit Arbeitsrecht befasst, allein schon deshalb einer der ersten Ansprechpartner, wenn es um die Frage geht, was Vorgesetzte und Mitarbeiter beim gemeinsamen Wiesnbesuch beachten müssen. Eine Pflicht für Lederhose und Dirndl gebe es nicht, sagt der Jurist. Tätlichkeiten jeglicher Art sollte man hingegen nach Möglichkeit unterlassen. Ein Gespräch über Kollegen im Hawaii-Hemd, betrunkene Vorgesetzte und so manche Stolperfallen.