Fast den ganzen Prozess über hatte Shah S. geschwiegen. Als er kurz vor Ende dann doch das Wort ergriff, war die 1. Schwurgerichtskammer am Landgericht München I „überrascht“, so die Richterin. Besonders aufgrund des Inhalts seiner Ausführungen: Er sei von seiner Frau angegriffen worden, behauptete der 58-Jährige. Tatsächlich aber hatte Shah S. seiner Ehefrau Gesicht und Hals zerschnitten und auf sie eingestochen. Wegen versuchten Mordes verurteilte die Kammer den gebürtigen Afghanen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren.„Schuld sind alle anderen, er ist das Opfer“, so fasst die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl die Persönlichkeit des Täters im Urteilsspruch der Kammer zusammen. Dabei waren es nach Überzeugung des Gerichts die Ehefrau Ellaha S. (Name geändert) sowie ihre beiden Töchter, die massiv unter der Herrschsucht des Angeklagten gelitten hatten. Ellaha S. wurde mit 14 Jahren in Afghanistan mit ihrem Cousin verlobt, zwei Jahre später folgte die Zwangsheirat. In der ländlichen Gegend, in der die Familie lebte, sei ein „patriarchales Rollenbild“ üblich gewesen. „Die Frau war dem Mann unterstellt“, so hatte es Staatsanwältin Simona Müller in ihrer Anklage formuliert.In Deutschland habe sich der Mann nicht mehr getraut, physische Gewalt auszuübenErst als die Familie nach Kabul zog und im August 2022 nach Deutschland, habe es der Angeklagte nicht mehr gewagt, physische Gewalt auszuüben, so die Kammer. Dafür aber psychischen Druck: Er werde ihnen den Kopf abschneiden, habe Shah S. etwa gedroht, wenn eine seiner Töchter sich weigerte, außerhalb der Wohnung ein Kopftuch zu tragen. Er habe „unbedingten Gehorsam“ verlangt.2024 dann soll die Ehe in den Augen von Ellaha S. zerrüttet gewesen sein: Sie wurde selbstbewusster, wollte sich beim Sozialdienst nach einer eigenen Wohnung erkundigen. Unterdessen recherchierte Shah S. im Internet, „welche Rechtsnorm gilt, wenn eine Frau ihrem Mann nicht gehorcht“. Und er forschte nach Zeichen der Untreue. Nachdem Ellaha S. ohne ihn ein Schwimmbad besuchte und auch noch mit ihren Brüdern einen Ausflug unternahm, soll der Angeklagte beschlossen haben, seine Frau zu töten.Als die Frau auf dem Bett sitzt und Wasser trinkt, holt Shah S. ein langes Messer aus der KücheWährend sie morgens ahnungslos auf dem Bett saß und heißes Wasser trank, holte er in der Küche ein extra langes und scharfes Messer und schnitt und stach auf Gesicht, Hals und Oberkörper der Frau ein. Aufgrund der Hilfeschreie stürmten die Töchter ins Zimmer, schlugen auf ihren Vater ein und zerrten die Schwerverletzte auf den Gang. Bei dem Angriff, so die Kammer, rutschte der Mann mit der rechten Hand in die Messerklinge und verletzte sich selbst.Er sei in Lebensgefahr gewesen, behauptete der 58-Jährige in seinem Statement vor Gericht. Und: Seine Frau habe sich die Verletzungen selbst mit einem Armreif zugefügt. „Das macht uns sprachlos“, kommentiert Elisabeth Ehrl die Einlassung im Urteil.Ellaha S. erlitt mehrere lebensgefährliche Verletzungen. Sie sowie ihre Töchter leiden bis heute massiv unter der Tat des Angeklagten. Die Kammer sah zwei Mordmerkmale als erfüllt an: Heimtücke sowie niedere Beweggründe.Staatsanwältin Simona Müller hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, Verteidiger Alexander Eckstein hatte auf versuchten Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten plädiert. Nach dem Urteil verkündete S., er wolle in Revision gehen.