Ayla S. (Name geändert) sitzt im Zeugenstuhl, weint, schluchzt, und ist bemüht, ein positives Bild ihres Vaters zu zeichnen. Nein, er sei nicht kontrollsüchtig gewesen, versichert sie, habe auch mal Suppe gekocht, und in der Familie seien alle gleichgestellt gewesen. Wie es zu den verstörenden Szenen kommen konnte, die sie nun schildert, dafür findet die erwachsene Tochter keine Erklärung: Ihr Vater hält die Mutter mit einem Arm am Hals fest, mit der anderen Hand schneidet und sticht er auf Gesicht, Hals und Oberkörper der Ehefrau ein. Shah S. heißt der gebürtige Afghane, der am Landgericht München wegen versuchten Mordes angeklagt ist.
Die Liebe von Kindern zu ihren Eltern ist oft eine bedingungslose und in diesem Fall wohl auch eine alles Verzeihende. Die Töchter des 58 Jahre alten Shah S. kommen ihren Vater im Gefängnis besuchen, und das, obwohl er ihre Mutter lebensgefährlich verletzt hat – und ihr Leben im Familienbund wohl nicht das angenehmste gewesen sein dürfte. Ayla S. sagt Sätze wie: „In Afghanistan ist es ganz normal, dass Kinder geschlagen werden.“ Sie seien eine „ganz normale und ruhige Familie“ gewesen.
Was „Normalität“ im Leben der Geschädigten Ellaha S. (Name geändert) bedeutete, hat Staatsanwältin Simona Müller in ihrer Anklageschrift aufgelistet: Mit 14 Jahren wurde sie als Mädchen mit ihrem Cousin in Kabul verlobt und mit 16 zur Heirat gezwungen. Der Angeklagte Shah S. sei streng gläubiger Muslim und die Ehe „von einem patriarchalem Rollenbild“ geprägt gewesen. Nur er alleine habe die Entscheidungsgewalt über die Familie gehabt, die Frau sei ihm unterstellt. Er soll Ellaha S. geschlagen, bedroht und beleidigt haben. Die drei Kinder züchtigte er „mit Schlägen und Tritten“.






