PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsKeine Haftung ohne SchuldRecht: Parkschaden durch E-ScooterVeröffentlicht am 19.09.2025Für Kleinstfahrzeuge gibt es keine GefährdungshaftungQuelle: SP-XWer ein Auto hält, haftet manchmal auch für unverschuldete Schäden an anderer Leute Eigentum. Für E-Scooter gilt das dagegen nicht unbedingt. SP-X/Frankfurt. Wird ein geparktes Auto durch einen umgefallenen E-Scooter beschädigt, bleibt der Pkw-Halter unter Umständen auf den Kosten sitzen. Das Amtsgericht Frankfurt hat eine entsprechende Schadensersatzklage abgewiesen, weil für die elektrischen Tretroller die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nicht greift.
Geklagt hatte der Besitzer eines Mercedes, der sein Fahrzeug am Straßenrand abgestellt hatte. Als er später am Abend zu zurückkehrte, stellte er fest, dass sein Auto an der Beifahrerseite beschädigt worden war. Er vermutete einen vor Ort gefundenen, umgefallenen E-Scooter als Ursache. Der über das Kennzeichen ermittelte Haftpflichtversicherer verweigerte allerdings die Zahlung. Mit vollem Recht, wie das Gericht entschied.
Die Gefährdungshaftung verpflichtet normalerweise Fahrzeughalter, für von ihrem Fahrzeug verursachte Schäden einzustehen – unabhängig davon, ob sie diese direkt verschuldet haben. Typische Beispiele sind etwa Unfälle durch Reifenplatzer, sich lösende Feststellbremsen oder wenn ein brennendes Auto Gebäude oder andere Fahrzeuge beschädigt.






