PfadnavigationHomeRegionalesHamburgLange HaftstrafeAngeklagter hat keine Erinnerung an Messer-Tat – Staatsanwältin hält das für eine SchutzbehauptungVeröffentlicht am 17.09.2025Lesedauer: 3 MinutenDer Mann hatte der Frau mit einem Messer mit 7,5 Zentimeter langer Klinge zweimal in den Rücken gestochenQuelle: Markus Scholz/dpaEin 59 Jahre alter Mann hat eine Seniorin im Treppenhaus eines Geesthachter Ärztehauses mit zwei Messerstichen schwer verletzt. Dafür muss er für mehrere Jahre ins Gefängnis. Es ist nicht die erste Tat.Das Landgericht Lübeck hat einen 59 Jahre alten Mann wegen eines Messerangriffs auf eine Seniorin zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Angeklagte am 18. Februar die 84-Jährige in einem Treppenhaus eines Ärztezentrums in Geesthacht im Kreis Herzogtum Lauenburg mit zwei Messerstichen schwer verletzt habe, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.Der Mann hatte mit einem Messer mit 7,5 Zentimeter langer Klinge der Frau zweimal in den Rücken gestochen. Anschließend stellte er sich der Polizei.Lesen Sie auchDie Tat tue ihm von Herzen leid, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Leider könne er ihr die alte Sicherheit im Leben nicht zurückgeben. An einem vorherigen Prozesstag hatte die Frau ausgesagt, sie fühle sich seit der Tat auf der Straße und auch in ihrer Wohnung unsicher. Sie hatte nur durch eine Notoperation gerettet werden können.Motiv bleibt unklarDas Motiv des 59-Jährigen blieb im Prozess weitgehend unklar. Er hatte vor Gericht und auch gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen gesagt, er habe keine Erinnerung an die Tat. Die Staatsanwältin wertete das als Schutzbehauptung. Der Angeklagte hatte im Jahr 2006 schon einmal in Hamburg eine Rentnerin ohne Anlass mit Messerstichen verletzt. Dafür war er vom Landgericht Hamburg schon einmal zu acht Jahren Haft verurteilt worden.Lesen Sie auchMit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung war dagegen statt von versuchtem Mord von einer gefährlichen Körperverletzung ausgegangen und hatte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und vier Monaten gefordert.Messerprozess in Kiel gestartetNach einem Messerangriff in der Kieler Fußgängerzone im Januar dieses Jahres hat am Montag dieser Woche der Prozess vor dem Landgericht Kiel begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25 Jahre alten Angeklagten versuchten Totschlag in zwei Fällen und gefährliche Körperverletzung vor. Der Anklage zufolge soll der aus Syrien stammende Mann am 25. Januar 2025 gegen 13.30 Uhr in der Kieler Fußgängerzone einen Teilnehmer einer kurdischen Veranstaltung mit Messerstichen an der Brust und am Bauchraum getroffen und verletzt haben.Lesen Sie auchZuvor habe der Angeklagte die Teilnehmer der Versammlung beschimpft und verbal provoziert, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bei der Verlesung der Anklage. Die Kurden hatten in Kiel an diesem Tag den zehnten Jahrestag der Befreiung der Stadt Kobane gefeiert.Dann, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, habe der Angeklagte ein elf Zentimeter langes Messer gezogen und „Wir werden euch alle töten. Ich komme aus der Stadt Deir El Zoor“ gerufen. Er habe versucht, einen Mann mit dem Messer zu treffen, der habe ihn aber abwehren können.
Lange Haftstrafe: Angeklagter hat keine Erinnerung an Messer-Tat – Staatsanwältin hält das für eine Schutzbehauptung - WELT
Ein 59 Jahre alter Mann hat eine Seniorin im Treppenhaus eines Geesthachter Ärztehauses mit zwei Messerstichen schwer verletzt. Dafür muss er für mehrere Jahre ins Gefängnis. Es ist nicht die erste Tat.






