PfadnavigationHomeRegionalesHamburgLange HaftMann rammt Ehefrau Küchenmesser in den Hals – Opfer stirbt im FahrstuhlVeröffentlicht am 09.10.2025Lesedauer: 2 MinutenDer Angeklagte (l) sitzt mit seinem Verteidiger Karsten Seeber im Strafjustizgebäude in HamburgQuelle: David Hammersen/dpaEin 38-Jähriger tötet seine Ehefrau im Treppenhaus der gemeinsamen Wohnung mit mehreren Messerstichen in den Hals. Die Tat hat eine lange Haftstrafe zufolge.Das Landgericht Hamburg hat einen 38-Jährigen wegen Totschlags an seiner Ehefrau zu 13,5 Jahren Haft verurteilt. Der Mann habe im Januar die 38 Jahre alte Frau im Treppenhaus der gemeinsamen Wohnung ein 23 Zentimeter langes Küchenmesser dreimal in den Hals gerammt. Nach der Tat habe sich die stark blutende Frau vom Flur in den Fahrstuhl gerettet, mit dem sie durch das panische Drücken der Knöpfe in den dritten Stock des Gebäudes fuhr. Hier sei sie an den schweren Verletzungen gestorben. Zuvor habe der Mann ihr mit einem Schlag das Nasenbein gebrochen und ihr Druckverletzungen am Hals und an beiden Handgelenken zugefügt. Die Taten seien im Beisein des gemeinsamen Sohnes geschehen. Die genaue zeitliche Abfolge der einzelnen Handlungen und auch der genaue Auslöser der Tat sei nicht klar, sagte Matthias Steinmann, Vorsitzender Richter am Landgericht. Lesen Sie auchNach der Tat sei der 38-Jährige gemeinsam mit dem Sohn zu seiner Mutter nach Winterhude geflohen, wo er verhaftet wurde. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten zuvor beantragt, den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren beantragt.Mutter getötet, Stiefmutter verletztEnde September war der Prozess gegen einen 25-Jährigen zu Ende gegangen, der im Februar im Hamburger Stadtteil Hoheluft-West seine Mutter getötet und seine Stiefmutter schwer verletzt hatte. Der Mann wird dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Landgericht Hamburg ordnete die Maßnahme im Rahmen eines Sicherungsverfahrens an.Die Strafkammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem Beschuldigten Totschlag, versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung sowie tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen hatte. Aufgrund einer psychischen Erkrankung gilt der Mann als schuldunfähig.Lesen Sie auchDie Tat hatte sich am Abend des 17. Februar in einer Altbauwohnung im Stadtteil Hoheluft-West ereignet. Dort lebte der 25-Jährige mit seiner 58-jährigen Mutter zusammen. Laut Ermittlungen stach er mehrfach mit einem Messer auf sie ein. Die Frau starb an einer Luftembolie des Herzens und einem Verblutungsschock. Ihre Identität konnte erst zehn Tage später zweifelsfrei festgestellt werden. Am Folgetag griff er auch seine Stiefmutter und nach seiner Festnahme auch zwei Polizisten an.dfe, dpa