PfadnavigationHomePolitikDeutschlandUmgang der Justiz mit RasernFamilienvater totgerast – Bewährung und halbes Jahr Führerschein-Entzug für den TäterVeröffentlicht am 16.09.2025Lesedauer: 7 MinutenTufan Erol (†33), seine Frau Laura Erol und ihre gemeinsame TochterQuelle: via Laura ErolMehamed A. rast durch die Nacht, tötet zwei Menschen – dennoch muss er nicht in Haft. Für die Witwe ist das ein „Hohn“. Wie passt das mit dem Raser-Paragrafen zusammen, der härtere Strafen ermöglichen soll? Ein Schlaglicht auf die große Frage nach Recht und Gerechtigkeit.Es war später geworden an diesem Oktoberabend im Jahr 2023. Die zwei Brüder Taylan und Tarkan hatten ihren Bruder Tufan Erol in Stuttgart besucht und einen entspannten Familientag verbracht. Jetzt begann es zu nieseln, es wurde langsam dunkel – und Erol bot an, die beiden nach Hause ins Stuttgarter Umland zu fahren. „Mein Mann war als Selbstständiger beruflich viel mit seinem Auto unterwegs. Er fuhr immer sicher und als Familienvater auch vorsichtig“, erinnert sich Laura Erol. Das spätere Gutachten einer Verkehrsprüfgesellschaft ermittelt eine Geschwindigkeit zwischen 69 und 79 km/h, der Witterung angemessen. Ganz anders dagegen Mehamed A. Der 24-jährige Student raste an diesem Abend in seinem 313 PS starken Mercedes über die Bundesstraße bei Weil der Stadt (Baden-Württemberg). Eine Zeugin wird später im Prozess berichten, noch vor dem Unfall habe er auch sie halsbrecherisch und viel zu schnell überholt. Wenig später brach sein Wagen dann in einer Rechtskurve auf dem rutschigen Fahrbahnbelag aus und geriet auf die Gegenfahrbahn. Tufan Erol hatte keine Chance. Der gewaltige Aufprall zerriss seinen Gurt, der Mini-Cooper wurde um 180-Grad gedreht, kam von der Straße ab und krachte in ein nahes Gebüsch. Der 33-Jährige wurde aus dem Wagen geschleudert und starb noch am Unfallort. Sein Bruder Taylan erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Einzig der jüngste Bruder Tarkan überlebte. Lesen Sie auchImmer wieder sorgen Raser-Straftaten und ihre Folgen für öffentliche Empörung. Gerade, weil viele den oft tödlichen Ausgang mit gleichzeitig milden Bewährungsstrafen für die Täter nicht mit ihrem Gerechtigkeitssinn in Einklang bringen können. Bis 2017 behandelten Gerichte illegale Straßenrennen als reine Ordnungswidrigkeit und ahndeten diese im Regelfall mit einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot. Das milde Verkehrsstrafrecht änderte sich erst nach einem verheerenden Unfall in Berlin, der als „Ku’damm-Raser-Fall“ bekannt wurde. In der Nacht des 1. Februar 2016 lieferten sich zwei junge Männer – Hamdi H., 27, und Marvin N., 24 – auf dem Kurfürstendamm in Berlin ein illegales Straßenrennen. Sie ignorierten Ampeln und rasten mit bis zu 170 km/h durch die Nacht. Es kam zur Katastrophe: H. kollidierte mit einem Jeep, der aus einer Seitenstraße kam. Dabei wurde der Fahrer, ein Rentner, getötet.Im Februar 2017 verurteilte das Berliner Landgericht beide Fahrer wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, da das Gericht argumentierte, ein Auto könne als „gemeingefährliches Mittel“ gelten – und das Rennverhalten erfülle somit den Mordtatbestand. Das Urteil war eine Grundsatzentscheidung und sorgte für hitzige Debatten. Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich mehrfach mit dem Fall und bestätigte schlussendlich das Mordurteil gegen Hamdi H. Das Urteil wegen Mittäterschaft gegen den zweiten Fahrer hob der BGH auf und verwies das Verfahren zurück ans Berliner Landgericht. Dies verurteilte Marvin N. wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft. Auch unter dem Eindruck dieses Falls setzte der Gesetzgeber im Herbst 2017 den Paragrafen 315d Strafgesetzbuch („Raser‑Paragraf“) in Kraft, um illegale Straßenrennen schärfer zu ahnden. Für „einfache Taten“ sieht das Gesetz einen Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Bei konkreter Gefährdung drohen bis zu fünf Jahre, bei Todesfolge ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.Auch „Einzelraser“, die quasi ein Rennen gegen sich selbst mit dem Ziel der maximalen Beschleunigung fahren, sind von der Regelung (Paragraf 315d Abs.1, Nummer 3 StGB) umfasst, wenn sie sich, wie es heißt, mit „nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. „Ich konnte es nicht fassen“ Laura Erol erfuhr zunächst nichts von der Tragödie auf der Bundesstraße B295. Sie schlief in Stuttgart neben ihrer damals anderthalb Jahre alten Tochter ein und bemerkte erst gegen Mitternacht, dass ihr Ehemann nicht zurück nach Hause gekommen war, so erzählt sie es. Ihr Schwiegervater machte sich auf die Suche, fuhr die Strecke ab. Frühmorgens klingelten zwei Polizeibeamte bei der Familie und überbrachten die Nachricht. Seitdem ist in der Familie Erol nichts mehr wie zuvor. Als „extrem belastende Zeit“ beschreibt Laura Erol die darauffolgenden Monate. Der Unfallfahrer stritt seine Schuld zunächst ab und stellte eigene Theorien in den Raum; die Polizei hatte Mühe, Zeugen des Unfalls zu identifizieren; das Auslesegerät des zertrümmerten Autos von Tufan Erol musste ausgebaut und eingeschickt werden; das Gutachten zum Unfallhergang ließ auf sich warten. Lesen Sie auchErst im August dieses Jahres wurde Mehamed A. vor dem Amtsgericht Leonberg angeklagt. Ein Sachverständiger gab dort zu Protokoll, dass der Student mit 128 bis 149 km/h gerast sei. Das Gutachten stellte sein fahrlässiges Verhalten eindeutig fest. A. sagte im Verfahren nicht viel, entschuldigte sich nur knapp bei der Familie. Das Amtsgericht verurteilte den Raser am Ende zu 18 Monaten Haft auf Bewährung, so wie es am Ende auch der Staatsanwalt gefordert hatte, und entzog ihm die Fahrerlaubnis mit einer Sperrzeit von mindestens einem halben Jahr. Für die Hinterbliebenen im Saal, für die Witwe von Tufan Erol ein Schlag ins Gesicht. „Ich habe an diesem Tag meinen Glauben an Gerechtigkeit verloren“, so beschreibt Laura Erol ihre erste Reaktion. „Zwei Menschen sind tot – und der verurteilte Täter muss keinen Tag im Gefängnis verbringen. Ich konnte es nicht fassen.“ Der Richter würdigte besonders das Geständnis des bisher nicht vorbestraften Angeklagten während des Prozesses, das das Verfahren erheblich abkürzte. „Das ändert nichts an der Tat. Niemand bringt mir meinen Mann zurück“, sagt Laura Erol. „Aber es wäre für uns Hinterbliebene dennoch eine wichtige Botschaft gewesen, wenn auf diese unfassbare Tat zumindest eine Strafe gefolgt wäre, die der Täter spürt. Er hat das Auto wie eine Waffe eingesetzt. Das Urteil ist ein Hohn.“ Der Rechtsanwalt und Experte für Verkehrsrecht Christian Solmecke sagt, angesichts der Tragik von Fällen wie diesem sei der Wunsch nach härteren Konsequenzen „nachvollziehbar und verständlich“. Allerdings sehe das deutsche Strafrecht bereits jetzt „erhebliche Möglichkeiten vor, auf schwere Fälle zu reagieren.“ Er verweist auf die maximale Haftstrafe von zehn Jahren bei Rennen mit Todesfolge und die Möglichkeit von Gerichten, in besonders extremen Fällen den Täter wegen Mordes zu verurteilen, wenn sie den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen haben – wie im Berliner Ku‘damm-Fall. Lesen Sie auchStrafrechtlich ist der Weg für Laura Erol verstellt. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht verständigten sich auf die Bewährungsstrafe; als Nebenklägerin bleiben ihr keine weiteren Rechtsmittel. Das kann und will sie nicht akzeptieren. „Ich möchte nicht, dass Todesraser mit so einer geringen Strafe davonkommen.“ Gemeinsam mit Unterstützern startete sie eine Petition an das Bundesjustizministerium; fast 60.000 Menschen haben bisher auf der Petitionsplattform Change.org unterschrieben. Darin fordern die Unterzeichner eine bundeseinheitliche Mindesthaftstrafe von fünf Jahren und lebenslangen Führerschein-Entzug, wenn „vorsätzliches oder vorsatznahes Rasen“ zum Tod führt. Und eine Neubewertung des tragischen Unfalltodes ihres Mannes Tufan Erol.„Wir richten die Petition ganz gezielt an Sie, Frau Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig“, heißt es darin. „Sorgen Sie dafür, dass die seit 2017 geltende ‚Raser-Straftat‘ (Paragraf 315d StGB) nicht nur illegale Rennen abdeckt, sondern auch Einzeltaten, wie den unseren. Denn hinter jedem Rasertod stehen ganze Schicksale und Leben, die zurückbleiben.“Das Bundesjustizministerium teilt auf WELT-Anfrage mit, man prüfe fortlaufend die Anwendung gesetzlicher Regelungen in der Praxis und etwaigen Änderungsbedarf. Das Ministerium verweist aber auf die Wirkung des neu geregelten Paragrafen 315d StGB: „Seit 2018 steigt die Zahl der Verurteilungen wegen dieser Straftaten jährlich. Gemessen an den jährlichen Verurteilungen werden dabei immer häufiger Freiheits- und Jugendstrafen verhängt“, sagte ein Sprecher. Das sei eine unmittelbare Konsequenz der Einführung des sogenannten Raser-Paragrafen. Auch Fälle von Einzelrasern seien dort schon geregelt. Laura Erol hofft nun, auf anderem Wege so etwas wie Gerechtigkeit zu erreichen. Ihr Anwalt hat Schmerzensgeld beantragt und Mehamed A. auch auf Unterhalt verklagt. Der verurteilte Raser soll Zahlungen leisten, bis die kleine Tochter der Erols 25 Jahre alt sein wird. Korrespondent Philipp Woldin kümmert sich bei WELT vor allem um Themen der inneren Sicherheit und berichtet aus den Gerichtssälen der Republik. Im September erscheint im Verlag C.H. Beck sein Buch „Neue Deutsche Gewalt. Wie unsicher unser Land wirklich ist“, das er gemeinsam mit WELT-Investigativreporter Alexander Dinger geschrieben hat.
Umgang der Justiz mit Rasern: Familienvater totgerast – Bewährung und halbes Jahr Führerschein-Entzug für den Täter - WELT
Mehamed A. rast durch die Nacht, tötet zwei Menschen – dennoch muss er nicht in Haft. Für die Witwe ist das ein „Hohn“. Wie passt das mit dem Raser-Paragrafen zusammen, der härtere Strafen ermöglichen soll? Ein Schlaglicht auf die große Frage nach Recht und Gerechtigkeit.







