Kehl/Berlin (dpa/tmn) - Muss Hilfebedarf angemeldet werden? Dürfen Begleitpersonen kostenlos mitfahren? Lässt sich Gepäck vorab versenden? Und ist der Zielbahnhof barrierefrei? Unterschiedlichste Regelungen in den verschiedenen EU-Ländern machen Reisenden mit Behinderung das grenzüberschreitende Bahnfahren nicht gerade leicht.
Deshalb hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) auf der Internetseite „Mit dem Zug durch Europa – Bahnfahren mit dem deutschen Schwerbehindertenausweis“ ausführliche Informationen für bahnreisende Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung zusammengestellt.
Grenzüberschreitenden Hilfebedarf anmelden
Grenzüberschreitender Hilfebedarf lässt sich auf den Seiten der Deutschen Bahn anmelden - wenn die Fahrkarte hierzulande gekauft worden ist. Gleiches gilt für das Buchen des Gepäckversands.
Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt den Verbraucherschützern zufolge nicht europaweit. Dänemark ist den Angaben zufolge eines der wenigen Länder, das den deutschen Ausweis anerkennt - mit einer Ermäßigung beim Fahrkartenkauf von 50 Prozent.






