PfadnavigationHomePolitikDeutschlandNach Anti-Merz-Graffiti„Totalversagen der Staatsanwaltschaft“ – Polizei durchsuchte Haus von SPD-Politikerin rechtswidrigVeröffentlicht am 08.09.2025Lesedauer: 2 MinutenFriedrich und Charlotte MerzQuelle: AFP/RALF HIRSCHBERGERNach Graffiti gegen Kanzler Friedrich Merz wurde das Wohnhaus der 17-jährigen SPD-Nachwuchspolitikerin Nela Kruschinski durchsucht. Der Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg, dessen Vorsitzende Merz’ Ehefrau ist. Der Durchsuchungsbeschluss wurde nun für rechtswidrig erklärt.Wegen Schmierereien gegen den heutigen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ist einem Medienbericht zufolge das Wohnhaus einer SPD-Nachwuchspolitikerin in Merz‘ Heimatregion Sauerland rechtswidrig durchsucht worden. Wie das WDR-Magazin Westpol am Sonntag berichtete, beschlagnahmten Beamte Anfang April in Menden bei der damals 17-jährigen Juso-Ortsvorsitzenden Nela Kruschinski ihren Laptop, ihr Handy sowie mehrere Notizbücher. Kruschinski habe sich damals kurz vor ihrem Abitur befunden.Die zuständige Staatsanwaltschaft Arnsberg verdächtigte Kruschinski dem Bericht zufolge, für Schmierereien an der örtlichen Schützenhalle verantwortlich zu sein. Sprüche wie „Merz aufs Maul“ und „Antifa in die Offensive“ waren dort Ende Januar vor einem Wahlkampfauftritt angebracht worden, auf dem Merz und seine Ehefrau Charlotte auftreten sollten. Als der damalige Kanzlerkandidat dort ankam, waren die Parolen an den Wänden sichtbar.Charlotte Merz: Von Durchsuchungsbeschluss nichts gewusstGenehmigt hatte den Durchsuchungsbefehl bei Juso-Ortschefin Kruschinski laut WDR das Amtsgericht Arnsberg, dessen Vorsitzende Merz’ Ehefrau sei. Unterschrieben hatte das Dokument ein Richter auf Probe. Charlotte Merz bestritt dem WDR gegenüber, in dem Fall Einfluss genommen oder etwas von dem Durchsuchungsbeschluss gewusst zu haben.Für Kruschinski legte der Rechtsanwalt und SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Kutschaty Beschwerde gegen den Durchsuchungsbefehl ein – und bekam Recht. Das Landgericht Arnsberg bewertete den Durchsuchungsbeschluss im Nachhinein als rechtswidrig.Kutschaty sprach von einem „Totalversagen der Staatsanwaltschaft“. Hätte sie die Hinweise sorgfältig geprüft, hätte ein rechtswidriger Eingriff verhindert werden können.Lesen Sie auchDer WDR berichtet im Zusammenhang mit dem Durchsuchungsbeschluss über weitere Auffälligkeiten: So soll der Ermittlungsrichter vor dem Landgericht eingeräumt haben, keinen Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen zu haben. Der für eine Hausdurchsuchung erforderliche Antrag der Staatsanwaltschaft habe sich zudem nicht in den Akten befunden.Zwei Hinweise, mit denen der Durchsuchungsbeschluss begründet wurde, seien dürftig gewesen, berichtet der WDR. Dies seien zum einen die „vage“ Aussage einer Zeugin gewesen, die „zwei jüngere Personen“ nahe der Schützenhalle gesehen, diese aber nicht erkannt habe. Zum anderen sei auf einem Zettel ein anonymer Hinweis bei der Polizei in Hagen eingegangen, in dem dazu aufgefordert worden sei, Kruschinski und einen Bekannten der Juso-Ortsvorsitzenden „ins Visier“ zu nehmen.dpa/coh
Nach Anti-Merz-Graffiti: „Totalversagen der Staatsanwaltschaft“ – Polizei durchsuchte Haus von SPD-Politikerin rechtswidrig - WELT
Nach Graffiti gegen Kanzler Friedrich Merz wurde das Wohnhaus der 17-jährigen SPD-Nachwuchspolitikerin Nela Kruschinski durchsucht. Der Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg, dessen Vorsitzende Merz’ Ehefrau ist. Der Durchsuchungsbeschluss wurde nun für rechtswidrig erklärt.






