Eine entscheidende Passage in der 56-seitigen Anklageschrift zur Zugtragödie von Garmisch-Partenkirchen findet sich auf Seite 37, etwas unterhalb der Mitte. In knapp drei Zeilen beschreibt die Staatsanwaltschaft München II, warum sie in den Chefetagen der Deutschen Bahn (DB) entweder gar nicht oder zumindest nicht gezielt nach möglichen Mitverantwortlichen für den tödlichen Unfall vom 3. Juni 2022 gesucht hat. Damals war ein Regionalzug auf dem Weg nach München entgleist. Fünf Menschen kamen ums Leben. Viele andere Fahrgäste wurden teils schwer verletzt.