Im Streit mit der Lufthansa um wichtige Zubringerflüge hat der Ferienflieger Condor eine juristische Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf teilte am Mittwoch mit, es habe einen Beschluss des Bundeskartellamts aufgehoben. Dieser Beschluss besagte, Condor habe Anspruch auf Zubringerflüge durch Lufthansa.

Die Richter in Düsseldorf entschieden nun anders. Grund seien Verfahrensfehler. Condor betonte anschließend, das OLG habe aber inhaltlich nicht über den Anspruch auf die Zubringerflüge entschieden. Man prüfe deshalb die Entscheidung und weitere Schritte. Die Lufthansa erklärte, das Gericht habe damit bestätigt, dass die Anordnung, Lufthansa zur Fortführung der Vorzugskonditionen für Condor zu verpflichten, rechtswidrig sei.Damit sei die Feststellung des Kartellamts „zu einer vermeintlichen Marktbeherrschung der Lufthansa Group und des Marktmissbrauchs durch die Beendigung der Vorzugskonditionen für Condor“ vollständig gegenstandslos geworden, teilte die größte deutsche Fluggesellschaft mit. Nun hätten alle entscheidenden Verfahren bestätigt, dass die Kündigung der Sondervereinbarungen mit Condor rechtlich zulässig gewesen sei. Die Lufthansa werde Condor – wie anderen Wettbewerbern auch – weiter Zubringerflüge im Rahmen eines sogenannten Interlining-Abkommens zur Verfügung stellen.