PfadnavigationHomePolitikDeutschlandRheinland-PfalzVon OB-Wahl ausgeschlossen – Gericht lehnt Eilantrag von AfD-Politiker abVeröffentlicht am 18.08.2025Lesedauer: 2 MinutenDer von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein ausgeschlossene AfD-Politiker Joachim Paul ist mit einem Eilantrag gegen die Entscheidung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße erklärte den Eilantrag des AfD-Politikers für unzulässig.Der Eilantrag des rheinland-pfälzischen AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul ist laut Verwaltungsgericht unzulässig. Die Richter verwiesen den Politiker auf „das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren“. Paul will nun weitere juristische Schritte prüfen.Der von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein ausgeschlossene AfD-Politiker Joachim Paul ist mit einem Eilantrag gegen die Entscheidung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße erklärte den Eilantrag des AfD-Politikers für unzulässig. Für Paul komme nur das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren infrage, das erst nach der am 21. September geplanten Wahl anlaufen werde.Paul kann nun binnen zwei Wochen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen. Der Wahlausschuss in Ludwigshafen hatte den AfD-Politiker wegen Zweifeln an der Verfassungstreue nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen.Lesen Sie auchEs sei kein offensichtlicher Fehler dieser Entscheidung zu erkennen, entschieden die Verwaltungsrichter. Anhaltspunkte für die Zweifel an der Verfassungstreue seien etwa, dass das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bestätigt habe. Außerdem sei Paul selbst im Bericht des Verfassungsschutzes von Rheinland-Pfalz für das Jahr 2024 namentlich benannt worden.Um die Vorwürfe gegen den AfD-Politiker begründet zu prüfen, sei eine umfangreiche Prüfung nötig. Dies sei so kurz vor der OB-Wahl nicht möglich, entschied das Verwaltungsgericht.AfD-Politiker prüft juristische SchritteIm Interview mit WELT TV erklärte Joachim Paul, die weiteren juristischen Schritte zu prüfen. „Sofern uns diese Möglichkeit offensteht, werden wir uns auf die nächste Instanz einrichten. Das wäre das Oberverwaltungsgericht.“ Paul unterstellte seinem Ausschluss ein politisches Motiv. „Mir erscheint das von langer Hand geplant“, behauptete er im Gespräch. „Es geht einfach nur darum, den Kandidaten der aussichtsreichsten Partei, der stärksten Partei in Ludwigshafen kurz vor der Landtagswahl auszusortieren.“ Die Zweifel an seiner Verfassungstreue wies Paul von sich. „Heute gilt alles offenkundig als rechtsextrem, was nicht linksradikal ist.“ Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, wonach der AfD-Politiker Verbindungen in rechtsextreme Kreise unterhalte, wischte er gleichermaßen beiseite. Der Nachrichtendienst werde von „Genossen“ für „relativ durchsichtige Zwecke offenkundig missbraucht“.Der Entscheidung des Wahlausschusses in Ludwigshafen war ein Schreiben aus dem Innenministerium in Mainz vorausgegangen, in dem öffentliche Aussagen Pauls zusammengetragen worden waren. Der Verfassungsschutz wirft ihm darin Nähe zu rechtsextremen Gruppen vor oder zu Personen wie dem Rechtsextremisten Martin Sellner und zudem, dass Paul sich den Begriff „Remigration“ zu eigen mache. Im rechtsextremen Diskurs bezeichnet der Begriff Strategien, langfristig bestimmte Deutsche mit Migrationshintergrund zur Auswanderung zu bewegen. Im Bericht wird Paul zudem mit pauschal ausländerfeindlichen Aussagen zitiert. „Die Gewalt in Berlin und anderswo hat ein Gesicht. Sie ist jung, sie ist männlich, sie ist orientalisch“, heißt es da.Die Oberbürgermeisterwahl ist am 21. September, gut 120.000 Menschen sind wahlberechtigt. Der 55-jährige Paul sitzt bisher für die AfD im Landtag.AFP/dol