PfadnavigationHomePolitikDeutschlandGeld für TrennungskinderMit Führerschein-Entzug und strengeren Auskunftspflichten gegen säumige UnterhaltszahlerVeröffentlicht am 15.08.2025Lesedauer: 4 MinutenWenn sich Eltern trennen, ist der Unterhalt oft ein riesiger StreitpunktQuelle: picture alliance/photothek/Ute GrabowskyWenn nach der Trennung der Vater keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, springt der Staat ein: 2024 zahlten Bund und Länder mehr als drei Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss – und bekamen nur einen Bruchteil zurück. Jetzt will die Union eine härtere Gangart.Bund und Länder haben im vergangenen Jahr rund 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende Elternteile gezahlt. Das geht aus Daten des Bundesfamilienministeriums hervor, die der Funke-Mediengruppe vorliegen. Im Jahr 2023 lagen die Zahlungen noch bei knapp 2,7 Milliarden Euro. Der Vorschuss kann von einem Partner beantragt werden, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Der Staat fordert in solchen Fällen die gezahlten Beträge später vom säumigen Elternteil zurück.In der Praxis mit wenig Erfolg: 2024 lag die sogenannte Rückgriffsquote den Angaben zufolge bei 17 Prozent, was etwa 545 Millionen Euro entspricht. Damit ist der Wert gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken, bewegt sich aber im Durchschnitt der vergangenen sieben Jahre. Die Kosten tragen Bund und Länder gemeinsam, der Bund übernimmt 40 Prozent. Laut Bundesfamilienministerium handelt es sich bei den staatlichen Vorschusszahlungen überwiegend um „Ausfall-Leistungen“– Zahlungen für Kinder, deren unterhaltspflichtige Eltern zu wenig verdienen, um den vollen Unterhalt zu leisten. Viele dieser Eltern seien im unteren Einkommenssegment tätig und teilweise gegenüber mehreren Kindern unterhaltspflichtig.Lesen Sie auchIm Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Rückgriffsquote zu erhöhen. Geplant sind härtere Sanktionen für säumige Unterhaltsschuldner, etwa der Entzug des Führerscheins. Außerdem soll das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte auf den Vorschuss angerechnet werden; derzeit wird es vollständig abgezogen. Das Bundesfamilienministerium verweist in diesem Zusammenhang auf laufende Gespräche mit dem Bundesjustizministerium und weiteren Ressorts, um Möglichkeiten zur besseren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zu prüfen.In Deutschland leben aktuell rund 1,7 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern – etwa jede fünfte Familie. Ihre Zahl ist in den vergangenen Jahren leicht gestiegen, auch durch den Zuzug ukrainischer Geflüchtete. Lesen Sie auchDeutliche Kritik an der aktuellen Situation kommt aus der Unions-Bundestagsfraktion. Anja Weisgerber (CSU) sagt: „Was als Unterstützung für Kinder und Alleinerziehende gedacht ist, darf kein Freibrief für Zahlungsunwillige sein. Der Unterhaltsvorschuss bleibt unverzichtbar, aber wir müssen säumige Zahler stärker in die Pflicht nehmen – 17 Prozent Rückgriffsquote sind schlicht zu wenig.“ Die Union will dafür auf härtere Sanktionen „etwa durch Führerschein-Entzug, eine unterjährige Meldepflicht und strengere Auskunftspflichten“ setzen. Auch ein besserer digitaler Datenaustausch könne helfen. In Bayern, wo das Landesamt für Finanzen beteiligt ist, liege die Quote „deutlich über dem Bundesdurchschnitt“.Auch die Grünen wollen erreichen, dass ein größerer Teil der Vorschusszahlungen von den Unterhaltspflichtigen zurückgezahlt wird. Misbah Khan, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, verweist gleichzeitig auf die besondere Lage der Betroffenen: „Alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder sind überproportional von Armut gefährdet.“ Der Staat müsse einspringen, wenn Unterhalt ausbleibt. Doch wenn Leistungsfähige nicht zahlten, „ist das nicht akzeptabel und sollte schärfer sanktioniert werden“. Die Sanktionen müssten allerdings „zielgenau und rechtssicher ausgestaltet“ werden.Lesen Sie auchDeutlich kritischer fällt die Bewertung bei der Linken aus. „Die Rückgriffsquote von nur 17 Prozent ist völlig unzureichend“, sagt Mareike Hermeier, Sprecherin für Alleinerziehende. Sie zeige, „dass der Staat in den allermeisten Fällen allein zahlt, während Kinder Alleinerziehender – und das sind zu rund 85 Prozent Frauen – weiterhin ein hohes Armutsrisiko tragen“. Zudem liege der Vorschuss „weit unter dem tatsächlichen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle“, einer bundesweit angewandten Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Die Bundestagsfraktionen von SPD und AfD antworteten auf eine WELT-Anfrage nicht. Wie Betroffenen-Verbände die Lage sehenAus Sicht des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV) sind viele Unterhaltspflichtige wirtschaftlich kaum in der Lage, die geforderten Beträge zu leisten. Verbandsvorsitzende Melanie Ulbrich verweist auf steigende Lebenshaltungskosten, hohe Mieten und Kredite, die nach einer Trennung zu einer „erheblichen Doppelbelastung“ führten. Wer seine Kinder in einem Wechsel- oder Nestmodell mitbetreut, trage zusätzliche Kosten, ohne dass dies bei der Unterhaltspflicht berücksichtigt werde. Eine Rückgriffsquote von 17 Prozent bedeute für viele, „dass sie dauerhaft mit hohen Rückzahlungsforderungen belastet werden“. Sanktionen hält Ulbrich in den meisten Fällen für kontraproduktiv und fordert stattdessen, Betreuungsanteile stärker anzurechnen, bürokratische Hürden abzubauen und Ratenzahlungen zu erleichtern.Lesen Sie auchDaniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), bezeichnet nicht gezahlten Unterhalt als „ein großes Problem und eine enorme Belastung“ für Alleinerziehende. Die Rückgriffsquote liege „seit vielen Jahren bei circa 20 Prozent“ und sei 2024 auf 17 Prozent gesunken. Härteren Druck auf säumige Unterhaltspflichtige hält sie für richtig: „Den Unterhalt trotz ausreichendem Einkommen nicht zu zahlen, ist schließlich eine Straftat und kein Kavaliersdelikt.“ Stärkere Sanktionen seien „diskussionswürdig“, würden aber nicht in allen Fällen helfen, da der Unterhaltsvorschuss auch als Ausfallleistung gezahlt werde, etwa wenn er eine Halbwaisenrente aufstockt. Vorrangig sei für Jaspers, Kinder besser abzusichern, „etwa, indem das Kindergeld wie beim regulären Kindesunterhalt nur noch zur Hälfte angerechnet wird“.Maximilian Heimerzheim ist Volontär im Innenpolitik-Ressort.
Geld für Trennungskinder: Mit Führerschein-Entzug und strengeren Auskunftspflichten gegen säumige Unterhaltszahler - WELT
Wenn nach der Trennung der Vater keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, springt der Staat ein: 2024 zahlten Bund und Länder mehr als drei Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss – und bekamen nur einen Bruchteil zurück. Jetzt will die Union eine härtere Gangart.






