„Ich hab’ nicht gewusst, dass man sich so täuschen kann“, hat die Mutter eines der beiden Mädchen bei ihrer Zeugenvernehmung vor drei Wochen am Münchner Landgericht unter Tränen angegeben. Gemeint war der angeklagte Ingenieur, der über eine Internetplattform Nachhilfestunden für Mathematik angeboten hatte. Anfangs habe „alles gut funktioniert“, erinnerte sich die Mutter. Als sie vier Monate später Chats ihrer damals elf Jahre alten Tochter mit dem Angeklagten liest, fällt sie aus allen Wolken: „Das Schlimmste war passiert.“
Nach fünf Verhandlungstagen war die Strafkammer unter Vorsitz von Gunilla Evers davon überzeugt, dass der Ingenieur auch die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin missbraucht hat. Zum Zeitpunkt der Taten war das Mädchen zwischen fünf und neun Jahre alt. 23 einzelne Fälle des sexuellen Missbrauchs sah das Gericht als erwiesen an, zwei davon bewertete es als schweren Missbrauch. Daran, dass sie den Angeklagten, der die Taten im Wesentlichen gestanden hat, für einen „Kernpädophilen“ hält, machte die Richterin bei der Urteilsbegründung am Freitag keinen Hehl.
Der Angeklagte habe die kindliche Neugier ausgenutzt
Die psychiatrische Sachverständige hatte dem 43-Jährigen eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung attestiert, die jedoch nur „an der Grenze“ zu einer krankhaften Störung liege. Dieser Einschätzung hat sich die Kammer angeschlossen und eine Strafmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit abgelehnt. Strafmildernd hat sich hingegen ausgewirkt, dass der Ingenieur an die Tochter seiner Ex-Freundin 7500 Euro Schmerzensgeld bezahlt hat. Die Mutter der Nachhilfeschülerin hat bei ihrer Vernehmung deutlich gemacht, dass der Schaden mit Geld nicht wiedergutzumachen sei. Deshalb hatte die Familie schon vor Beginn des Prozesses die angebotenen 3000 Euro abgelehnt.






