PfadnavigationHomeRegionalesHamburgUrteil bestätigt28-Jährige getötet und in Kanal geworfen – Bordellchef muss lange in HaftVeröffentlicht am 06.08.2025Lesedauer: 2 MinutenEin 45-Jähriger (hinter oranger Aktenmappe) ist wegen Tötung seiner Ex-Geliebten verurteilt worden. Nun hat der Bundesgerichtshof seine Revision abgewiesen.Quelle: picture alliance/dpa/Marcus BrandtEin Angler entdeckt Knochen in einem Hamburger Kanal – zehn Jahre nach dem Verschwinden einer Frau. Ihr Ex-Geliebter, ein Bordellchef, wird wegen Totschlags verurteilt. Seine Revision scheitert. Er muss für viele Jahre im Gefängnis bleiben.Der letzte Versuch, sich der Strafe zu entziehen, ist gescheitert: Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Hamburger Bordellchefs abgewiesen. Der Mann war im vergangenen September wegen der Tötung seiner Ex-Geliebten zu elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter in Leipzig fanden keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Hamburg. Es ist rechtskräftig. Damit endet ein Fall, der Hamburg über ein Jahrzehnt lang beschäftigte – und der erst durch einen Zufallsfund wieder ins Rollen kam. Im Sommer 2023 fischte ein Angler Knochen aus einem Kanal im Stadtteil Wilhelmsburg. Polizeitaucher fanden später fast alle Teile eines menschlichen Skeletts. Die DNA-Analyse bestätigte: Es handelt sich um die Überreste einer Frau, die bereits 2013 als vermisst gemeldet worden war. Lesen Sie auchNach Überzeugung der Hamburger Richter hatte der in Hamburg geborene Türke seine damals 28 Jahre alte Ex-Geliebte im Streit getötet. Die Frau hatte gedroht, die Affäre und die Tätigkeit als Bordellchef gegenüber der traditionell-muslimischen Familie des Mannes öffentlich zu machen. Daraufhin habe er sie erdrosselt oder erwürgt, hieß es in der Urteilsbegründung. Um die Tötung zu vertuschen, befestigte der Mann eine schwere Metallplatte an der Leiche und versenkte sie in einem Hamburger Kanal.Schon kurz nach dem Verschwinden der Frau geriet der Mann ins Visier der Ermittler. Doch ohne Leiche fehlte die Grundlage für eine Anklage. Der Fall blieb mehr als zehn Jahre ungelöst – bis zum Zufallsfund des Anglers.Lesen Sie auchDie Staatsanwaltschaft rollte die Ermittlungen neu auf und klagte den Deutsch-Türken an. Im September 2024 wurde der mittlerweile 45-Jährige vom Landgericht Hamburg wegen Totschlags verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann aus Angst vor dem Verlust seiner gesellschaftlichen Stellung und seines Geschäftsmodells handelte. Die Tat sei im Affekt geschehen, aber mit dem klaren Ziel, Spuren zu verwischen.Im Ursprungsprozess hatte der Mann beteuert, unschuldig zu sein. Nach dem Richterspruch legte er Revision ein – ohne Erfolg, wie sich am Mittwoch herausstellte. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Damit ist der Fall juristisch abgeschlossen.juve/lno