PfadnavigationHomePanoramaAschaffenburgMesserangriff in Asylunterkunft nicht nachgegangen? – Staatsanwaltschaft klagt Polizisten anVeröffentlicht am 06.08.2025Lesedauer: 2 MinutenMesserangreifer Enamullah O. beim Gang zum HaftrichterQuelle: Daniel Vogl/dpaVor der tödlichen Attacke in einem Aschaffenburger Park soll der Afghane Enamullah O. eine Bewohnerin in einer Asylunterkunft angegriffen haben. Weil die Polizei danach nicht ermittelte, wird nun ein Beamter angeklagt.Ein Polizeieinsatz gut fünf Monate vor dem tödlichen Messerangriff in Aschaffenburg ist ohne Ermittlungen gegen den Verdächtigen geblieben. Nun ist ein Polizist wegen Strafvereitelung im Amt angeklagt worden. Dies teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Coburg mit.Den Angaben nach geht es um einen Vorfall am 29. August 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau im Landkreis Aschaffenburg. Dort angekommen, sollen Polizisten von einer Bewohnerin darauf hingewiesen worden sein, dass der Afghane Enamullah O. eine 44 Jahre alte Bewohnerin gewürgt und mit einem Messer verletzt haben soll. Das mutmaßliche Opfer habe mehrere Verletzungen aufgewiesen, die mit Fotoaufnahmen dokumentiert worden seien. Der Verdächtige kam in Sicherheitsgewahrsam, strafrechtliche Ermittlungen seien aber nicht eingeleitet worden. Ermittlungen gegen drei weitere Beamte eingestelltDie Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten nun vor, es als polizeilicher Sachbearbeiter des Vorfalls unterlassen zu haben, ein Ermittlungsverfahren gegen den 28-Jährigen einzuleiten. Dabei sei er über den Vorfall informiert gewesen und das Vorliegen einer nicht unerheblichen Straftat – gefährliche Körperverletzung – müsse sich ihm aufgedrängt haben. Gegen drei weitere an dem Einsatz beteiligte Polizisten wurden die Ermittlungen eingestellt.Lesen Sie auchEnamullah O. tötete nach Angaben der Behörden am 22. Januar dieses Jahres zwei ihm unbekannte Menschen in einem Park in Aschaffenburg mit einem Messer – einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann. Der Tatverdächtige soll psychisch krank und bereits mehrfach gewalttätig aufgefallen sein. Nach dem Angriff wurde er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Sicherungsverfahren gegen den Afghanen beginnt am 16. Oktober.Die Ermittlungen gegen die an dem Einsatz in Alzenau beteiligten Polizisten kamen durch eine Strafanzeige vom 28. Januar in Gang. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beauftragte die Staatsanwaltschaft Coburg und das Landeskriminalamt mit den Ermittlungen. Auch Ersatzfreiheitsstrafe stand im RaumAuch ohne die Ermittlungen zu diesem Vorfall hätte der Angreifer schon Ende Dezember 2024 wegen anderer Vergehen für mehr als einen Monat ins Gefängnis kommen sollen – trat diese Ersatzfreiheitsstrafe aber laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft Schweinfurt nie an.Lesen Sie auchGrund dafür sei die gesetzliche Regel, dass ein Gericht bei zwei verschiedenen Verurteilungen unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Gesamtstrafe bilden muss, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Die Entscheidung darüber habe das Amtsgericht Schweinfurt „unter anderem wegen zwingend erforderlicher Zustellungen und Übersetzungen“ nicht vor dem Angriff getroffen, hieß es.dpa/krott
Aschaffenburg: Messerangriff in Asylunterkunft nicht nachgegangen? – Staatsanwaltschaft klagt Polizisten an - WELT
Vor der tödlichen Attacke in einem Aschaffenburger Park soll der Afghane Enamullah O. eine Bewohnerin in einer Asylunterkunft angegriffen haben. Weil die Polizei danach nicht ermittelte, wird nun ein Beamter angeklagt.






