PfadnavigationHomePolitikDeutschlandNach EuGH-UrteilGrüne fordern Überarbeitung der Liste der sicheren HerkunftsstaatenVeröffentlicht am 06.08.2025Lesedauer: 2 MinutenDer Grünen-Politiker Erik Marquardt fordert die Bundesregierung auf, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu überprüfen. Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssten einige Länder von der Liste gestrichen werden.Der Europäische Gerichtshof hat jüngst neue Vorgaben für die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten gemacht. Die Grünen sehen in dem Urteil einen „Warnschuss“ – und fordern die Bundesregierung zum Handeln auf.Grünen-Europapolitiker Erik Marquardt fordert die Bundesregierung auf, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu überprüfen. Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssten einige Länder von der Liste gestrichen werden, sagte Marquardt dem Magazin „Focus“. Der EuGH hatte die Hürden zur Einstufung als sicheres Herkunftsland erhöht: Künftig muss die gesamte Bevölkerung eines Staates sicher sein, auch Minderheiten.„Würde die Bundesregierung das Urteil ernst nehmen, müsste sie daraus Konsequenzen ziehen: Algerien, Marokko und Tunesien können keine sicheren Herkunftsstaaten werden“, sagte Marquardt.Unterstützung erhält Marquardt vom menschenrechtspolitischen Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Max Lucks: „Die Einstufung von Moldau und Georgien, wo ganze Gebiete von Russland kontrolliert werden, muss nach diesem EuGH-Urteil natürlich zurückgenommen werden.“ Das Urteil sei ein „Warnschuss für die Bundesregierung“.Lesen Sie auchDer Migrationsrechtler Thomas Oberhäuser warnte die Bundesregierung davor, das Urteil des EuGH zu ignorieren. „Dass Georgien beispielsweise weiterhin als sicherer Herkunftsstaat gilt, ist angesichts der Unterdrückung der Opposition in dem Land nicht begründbar“, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltsverein.CDU, CSU und SPD einigten sich im Koalitionsvertrag darauf, Algerien, Marokko, Tunesien und Indien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Das Bundeskabinett beschloss im Juni, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dies per Rechtsverordnung tun kann, der damit nicht auf Mehrheiten im Bundesrat angewiesen ist.KNA/jm