PfadnavigationHomePolitikDeutschlandKabinettsbeschlüsseBundesregierung beschließt milliardenschweres Rentenpaket – Riesen-Entlastung für GaskundenVeröffentlicht am 06.08.2025Lesedauer: 4 MinutenDie Bundesregierung hat ihr milliardenschweres Rentenpaket auf den Weg gebracht. Kernpunkte sind die Sicherung des Rentenniveaus bis 2031 und eine erneute Ausweitung der sogenannten Mütterrente.Rente, Tariftreue, Schwarzarbeit, Pflege und CO2-Endlager: Mitten in der parlamentarischen Sommerpause billigt das Bundeskabinett zahlreiche Gesetzentwürfe.Mitten in der Sommerpause hat das Bundeskabinett mehrere Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht. Dazu gehören Maßnahmen zur Eindämmung von Schwarzarbeit, zur weiteren Finanzierung des Deutschlandtickets sowie zur Reduzierung der bürokratischen Belastung.Der beschlossene Gesetzesentwurf zum Rentenpaket sichert ein Rentenniveau bis 2031 von 48 Prozent des jeweils geltenden Durchschnittslohns. Zudem erhalten Eltern von vor 1992 geborenen Kindern ab 2027 drei statt bislang zweieinhalb Jahre Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet. Lesen Sie auchDies soll spätestens 2028 umgesetzt sein, aber dann rückwirkend ab 2027 gezahlt werden. Die Erhöhung der Mütterrente bedeutet pro Kind rund 20 Euro mehr im Monat. Die Kosten für das Gesamtpaket belaufen sich ab 2027 auf eine zweistellige Milliardensumme, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll. Schwarzarbeit – Nagelstudios und Barbershops im VisierAuch will die Regierung den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verstärken. Der Entwurf sieht die Modernisierung und Digitalisierung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls vor. Die FKS soll durch Datenanalyse gezielter gegen verdächtige Arbeitgeber vorgehen können, etwa in Subunternehmerketten auf Großbaustellen. Sie erhält zum Teil polizeiähnliche Befugnisse.Zudem sollen Branchen in den Fokus rücken, in denen illegale Beschäftigung vermutet wird. Dazu zählen Friseursalons, Barbershops sowie Kosmetik- und Nagelstudios. Dort sollen eine Ausweispflicht für Beschäftigte und eine Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber bei neuen Anstellungen gelten. Mehr Aufgaben für PflegekräfteEin weiterer vom Kabinett beschlossener Gesetzesentwurf beinhaltet, dass Pflegekräfte künftig bestimmte Tätigkeiten ausüben dürfen, die bislang Ärzten vorbehalten sind oder von diesen angeordnet werden müssen. Ziel ist neben einer besseren Versorgung von Pflegebedürftigen auch, den Beruf attraktiver zu machen. Beschlossen wurde außerdem, die Ausbildung für die Pflegefachassistenz zu vereinheitlichen.Regierung treibt Aufbau von CO2-Endlagern voranDes Weiteren will die Bundesregierung den Aufbau einer Infrastruktur zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CO2) massiv beschleunigen. Durch die Regelung sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren der CO2-Speicher und Pipelines erheblich erleichtert werden, ähnlich wie bei erneuerbaren Energien.Das Vorhaben ist umstritten. Industrie und Teile der Gewerkschaften dringen auf verlässliche Rahmenbedingungen. Umwelt- und Klimaschützer befürchten dagegen eine Schwächung der Anstrengungen zur CO2-Vermeidung.Deutschlandticket weiterhin mitfinanziertZudem ist mit einem weiteren Gesetzesentwurf die Finanzierung des Deutschlandtickets im nächsten Jahr gesichert. Bund und Länder bringen bisher jeweils 1,5 Milliarden Euro für das Ticket auf, mit dem man bundesweit den Nahverkehr nutzen kann. Trotzdem ist das Ticket für die regionalen Verkehrsverbünde noch ein Verlustgeschäft. Eigentlich wäre mehr als das Doppelte nötig, um die Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen auszugleichen. Gesetzesentwurf zur Entlastung der VerwaltungDas Kabinett gab außerdem grünes Licht für die schnellere Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Das Gesetz soll für Dienstleistungen ab 221.000 Euro und Bauleistungen ab 5,5 Millionen gelten. Künftig werden so bei Direktaufträgen aufwendige Verfahren vermieden. Die Statistik- und Meldepflichten der Vergabestellen werden reduziert und Leistungsbeschreibungen sollen zudem nicht mehr bis ins kleinste Detail ausformuliert werden.Zudem sollen öffentliche Aufträge nur noch an Firmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarifverträgen bezahlen. Arbeitgeber müssen dem zufolge vertraglich zusichern, die einschlägigen Standards bei der Ausführung des Auftrags einzuhalten. Dabei müssen die Firmen nicht selbst tarifgebunden sein. Das Gesetz gilt für Aufträge und Konzessionen des Bundes oder seiner Behörden ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro. Der unabhängige Normenkontrollrat befürchtet jedoch, dass das von der Bundesregierung geplante Tariftreuegesetz einen viel zu hohen bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Verwaltung auslösen wird.Gaskunden sollen finanziell entlastet werdenEin weiterer Beschluss: Bürger und Unternehmen sollen von Kosten der Gasspeicherumlage befreit werden. Insgesamt werden damit alle Gaskunden um insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro entlastet. Bei einer Umlagenhöhe von zuletzt 2,89 Cent pro Kilowattstunde betrage die Entlastung für einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch rund 30 bis 60 Euro im Jahr. Die Bundesregierung hat zudem beschlossen, die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe ab 2026 zu verstetigen. rct/ly
Bundesregierung beschließt milliardenschweres Rentenpaket – alle Gesetzentwürfe im Überblick - WELT
Rente, Tariftreue, Schwarzarbeit, Pflege und CO2-Endlager: Mitten in der parlamentarischen Sommerpause billigt das Bundeskabinett zahlreiche Gesetzentwürfe.











