Das Gesetz für ein stabiles Rentenniveau bis 2031 und bessere Renten für Millionen Mütter ist auf dem Weg. Das Bundeskabinett billigte einen Entwurf von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD), den der Bundestag bis Jahresende beschließen soll. Obwohl die Verbesserungen mit Steuergeld bezahlt werden sollen, müssen sich auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber laut Gesetzentwurf auf etwas höhere Kosten einstellen: Von 2027 an soll der Rentenbeitrag von heute 18,6 auf 18,8 Prozent steigen – etwas mehr als erwartet.

Das Rentengesetz ist der erste von mehreren geplanten Reformschritten. Das Rentenniveau soll bis 2031 bei 48 Prozent gehalten werden. Damit fallen die Renten dauerhaft etwas höher aus als ohne die Reform. Zudem bekommen Eltern von 2027 an drei statt zweieinhalb Jahre Erziehungszeit angerechnet für Kinder, die vor 1992 geboren sind. Im Gesetzentwurf enthalten ist auch die Neuerung, dass Ältere im Rentenalter bei ihren Arbeitgebern befristet weiter tätig sein dürfen. Zudem sollen die Rücklagen der Rentenkassen von 20 auf 30 Prozent einer Monatsausgabe aufgestockt werden, um etwas mehr Puffer zu haben.

Eine generelle Rente erst ab 70 lehnt die Sozialministerin ab

„Gerade in unsicheren Zeiten sendet das Rentenpaket 2025 eine klare Botschaft an alle Generationen: Die Rente bleibt stabil und gerecht“, erklärte Sozialministerin Bas nach dem Kabinettsbeschluss. Die Änderungen waren im Koalitionsvertrag angekündigt worden. Weitergehende Reformen der Alterssicherung sind hingegen offen – eine Rentenkommission soll von 2026 an Vorschläge machen. Denn Union und SPD sind uneins.So ging Bas im ZDF-Morgenmagazin „auf Distanz zu einem Vorschlag von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche“ (CDU), das Renteneintrittsalter zu erhöhen. Eine generelle Rente mit 70 wäre eine Rentenkürzung für viele Menschen, die nicht so lange arbeiten könnten, sagte die Sozialministerin. Die Koalition erleichtere es jenen, die im Alter weiter bei ihrem Arbeitgeber tätig sein wollten. „Es ist ja nicht verboten, länger zu arbeiten“, sagte Bas.