PfadnavigationHomePolitikDeutschlandProzessbeginn in DresdenDas sind die schwerwiegenden Spionage-Vorwürfe gegen den Ex-Mitarbeiter von AfD-Mann KrahVeröffentlicht am 05.08.2025Lesedauer: 3 MinutenEin Ex-Mitarbeiter des AfD-Politikers Krah muss sich wegen mutmaßlicher Spionage für China ab heute vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft hatte Jian G. im April 2024 in Dresden festnehmen lassen. Alina Quast berichtet.Als Mitarbeiter des damaligen AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah soll Jian G. für China spioniert haben. Laut Anklageschrift ging es dabei etwa um Erkenntnisse zur Bundeswehr, unter anderem „zur Verlegung und Verlegefähigkeit“ von Soldaten und zu Waffentransporten.Am Dienstagmorgen hat vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen Jian G. begonnen, einen früheren Mitarbeiter von AfD-Politiker Maximilian Krah. WELT liegt die Anklageschrift vor. Jian G., der bis 2015 einige Jahre lang SPD-Mitglied gewesen war, war ab 2019 ein enger Mitarbeiter Krahs. Festgenommen wurde er im April 2024. Aufgrund schwerwiegender Spionagevorwürfe drohen G. bis zu zehn Jahre Haft. Die Vorwürfe lauten auf Gewinnung von teils als „sensitiv“ eingestuften Informationen über Vorgänge im EU-Parlament in seiner Zeit als Mitarbeiter Krahs; Gewinnung von Informationen über führende Personen aus der AfD; das Ausspähen von chinesischen Oppositionellen; sowie die Gewinnung von Informationen über Militärbewegungen.Dazu arbeitete er mit einer chinesischen Staatsbürgerin zusammen, die für eine Firma am Flughafen Halle-Leipzig arbeitete; auch sie ist angeklagt. In der Anklageschrift heißt es dazu: „Die von der Angeschuldigten X. dem Angeschuldigten G. zur Verfügung gestellten Informationen zu militärischen Transporten über den Flughafen Leipzig/Halle waren dazu geeignet, Rückschlüsse auf militärische Fähigkeiten der Bundeswehr, Erkenntnisse zur Verlegung und Verlegefähigkeit von militärischem Personal sowie auch zu außen- und sicherheitspolitischen Absichten der Bundesrepublik Deutschland zu offenbaren.“ Die Bundesstaatsanwaltschaft hält fest: „Die Bundesrepublik Deutschland spielt eine wesentliche und zentrale Rolle für die militärischen Fähigkeiten der Nato in Europa und stellt daher ein wichtiges Aufklärungsziel chinesischer Geheimdienste dar.“Lesen Sie auchDie Liste der ausgespähten Militär-Bewegungen liest sich brisant. Darin heißt es etwa: Im Dezember 2023 habe die Chinesin Jian G. „eine Passagierliste mit Namen, Geburts- und Reisepassdaten, Nationalitäten und Meldeadressen von Personen zukommen“ lassen, die „Mitarbeiter des Rüstungsunternehmens Rheinmetall sind oder eine Verbindung zu diesem Unternehmen aufweisen“.Oder auch: „Am 13. Oktober 2023 übermittelte sie ihm eine Tabelle mit Informationen zu zwei Flügen vom 27. August 2023 und 8. September 2023, die unter anderem Heron-Drohnen als Ladung betrafen, sowie eine Preisanfrage eines Kunden an die PortGround GmbH über den Transport von fünf gepanzerten Fahrzeugen der Marke Toyota Land Cruiser nach Tel Aviv.“ Die Rede ist auch von „Informationen zu einer als radioaktiv gekennzeichneten Sendung, die über den Flughafen Leipzig/Halle verschickt wurde. Der genaue Inhalt der Sendung ist unbekannt.“Manche Informationen soll er persönlich überbracht habenDie Anklageschrift listet auch detailliert auf, welche Informationen aus dem Europaparlament G. nach China gekabelt haben soll. Ausführlich wird etwa beschrieben, wie G. beim Ausspähen chinesischer Dissidenten in Deutschland vorgegangen sein soll. Auch zu G.s Zeit als Mitarbeiter von Krah listet die Anklageschrift präzise Vorwürfe auf. „Der Angeschuldigte G. war seit September 2019 Akkreditierter Parlamentarischer Assistent (APA) des damaligen Mitglieds des Europäischen Parlaments Dr. Maximilian Krah. In dieser Funktion hatte er Zugang zu Informationen über Vorgänge und Beratungen im Europäischen Parlament und dessen Ausschüssen. Er sammelte diese Informationen und arbeitete sie für geheimdienstliche Zwecke auf, um sie an einen chinesischen Geheimdienst weiterzuleiten“, so die Schrift.Lesen Sie auchIm Januar 2024 etwa soll G. in seinem Privat-Pkw, „in welchem er sich nicht akustisch überwacht vermutete, telefonisch seinem durch die Ermittlungen nicht näher identifizierten Führungsoffizier bei einem chinesischen Geheimdienst Einzelheiten zum Stand von Verhandlungen des Europäischen Parlaments“ berichtet haben.Ein weiteres Beispiel: Im Februar 2024 soll der Angeklagte während eines China-Aufenthaltes „Unterlagen aus dem Europäischen Parlament, auf die er dienstlich Zugriff hatte, auf einem USB-Stick“ gespeichert haben. „Darunter befanden sich auch mehrere als ‚Sensitive‘ eingestufte Dokumente. Zu einem unbekannten Zeitpunkt während seines Aufenthaltes in der Volksrepublik China gab der Angeschuldigte die gespeicherten Daten an chinesische Geheimdienststellen weiter.“Jan Alexander Casper berichtet für WELT über die Grünen und gesellschaftspolitische Themen.