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Das Landgericht Stuttgart hat den Gründer der sogenannten Querdenker-Bewegung vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Wegen Steuerhinterziehung in geringem Umfang wurde Ballweg verurteilt.
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Das Landgericht Stuttgart hat den Gründer der sogenannten Querdenker-Bewegung vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Wegen Steuerhinterziehung in geringem Umfang wurde Ballweg verurteilt.

Urteil: „Querdenken“-Chef Michael Ballweg von Betrugsvorwurf freigesprochen

Stuttgart: „Querdenken“-Chef Michael Ballweg von Betrugsvorwurf freigesprochen

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Ballweg-Prozess: Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel - WELT

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Das Landgericht Stuttgart hat den Gründer der sogenannten Querdenker-Bewegung vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Zugleich…

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Das Landgericht Stuttgart verurteilt den Ageklagten nur wegen Steuerhinterziehung.

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