Der Prozess gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg ist mit einem teilweisen Freispruch zu Ende gegangen. Das Landgericht Stuttgart sprach ihn vom Vorwurf des Betrugs frei, sprach ihn aber zugleich wegen Steuerhinterziehung schuldig und verwarnte ihn. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und die Einziehung von mehr als einer halben Million Euro gefordert. Durch öffentliche Aufrufe soll er mehr als eine Million Euro von Tausenden Menschen für die Organisation eingeworben, aber Spender über die Verwendung getäuscht haben. Die Ankläger warfen ihm vor, 575 929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben. Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die „Querdenken“-Bewegung in Höhe von 843 111,68 Euro.
Ballweg stellte sich als politisch Verfolgter mit einer unbequemen Meinung dar
Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe von Beginn an zurückgewiesen. Ballweg selbst betonte, er habe mit „Querdenken“ 80 000 Euro Verlust gemacht. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und Haftentschädigung für den 50 Jahre alten Unternehmer. Ballweg saß wegen der Ermittlungen ab Juni 2022 mehrere Monate in Untersuchungshaft. Die Behörden gingen von Fluchtgefahr aus. Unterstützer demonstrierten regelmäßig vor dem Gefängnis. Im April 2023 wurde Ballweg entlassen.







