M

an muss der SPD ein Kompliment dafür machen, wie sie es geschafft hat, diesen kleinen, so unscheinbar wirkenden Passus in den Koalitionsvertrag hineinzuverhandeln, offenbar ohne dass die Gegenseite es gemerkt hat. Eigentlich muss man der SPD sogar zwei Komplimente dafür machen.

Erstens: Punkt für Schlitzohrigkeit; eine Kompetenz, die sonst ja eher der CSU zugeschrieben wird. Die SPD hat es geschafft, das gesellschaftliche Reizthema, das Abtreibung immer noch darstellt, in einen denkbar drögen Satz zu kleiden: „Wir erweitern die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Dieser Satz, bezogen auf den Schwangerschaftsabbruch, steht jetzt so im Koalitionsvertrag. Und er verkörpert genau die Forderung, welche die gescheiterte Ampelkoalition auf den letzten Metern ihrer Amtszeit durch den Bundestag zu bringen versuchte. Das gelang damals nicht – wegen der Gegenstimmen der FDP, vor allem aber auch wegen der erbitterten Ablehnung der Union.

Es ist wieder Bewegung im Thema Paragraf 218

Die SPD hat es geschafft, genau das durchzusetzen, was kurz zuvor die Expertinnenkommission, die von der Ampelregierung eingesetzt worden war, zum Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs einstimmig als bescheidene kleine Schlussfolgerung empfohlen hatte – damals unter der stellvertretenden Leitung einer Potsdamer Juraprofessorin namens Frauke Brosius-Gersdorf. Ob das nun nett ist gegenüber der Union, die sich jetzt die Augen reibt, mögen andere beurteilen; ob das eine gute Basis für die kollegiale Zusammenarbeit mit der ohnehin leicht reizbaren, neuen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) schafft, auch. Aber es ist ein bemerkenswerter politischer Zwischenerfolg. Das Thema Paragraf 218 ist so jedenfalls in Bewegung gebracht.