Die SPD will schon lange Schwangerschaftsabbrüche legalisieren, die Union sieht in der derzeit geltende Beratungsregelung eine ausreichende Lösung. SPD und CDU/CSU haben zwar im Koalitionsvertrag eine Reform beschlossen – aber worauf genau sich die Parteien hier verständigt haben, ist in der Koalition umstritten.
Im Koalitionsvertrag steht über Abtreibungen: „Wir erweitern die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Die SPD sieht darin indirekt den Beschluss, den Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs zu streichen, der Abtreibungen erst mal unter Strafe stellt und nur unter Auflagen straffrei bleiben lässt. Die Union sieht dagegen in dem Satz lediglich die Zusage, dass der Staat mehr Frauen als bislang schon den straffreien Schwangerschaftsabbruch bezahlt.
Jedoch gibt in den Reihen der Union auch dagegen Widerstand. „Eine über die heutigen Regelungen hinausgehende Kostenübernahme durch die Krankenkassen halte ich persönlich für verfassungsrechtlich fragwürdig und würde die Norm des Paragraf 218 meiner Meinung nach unterhöhlen“, sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger der Süddeutschen Zeitung. „Eine Abschaffung oder Aufweichung des Paragraf 218 wird es mit der Union nicht geben“, so Pilsinger, der stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses ist.







