Geht man auf die Webseite der Gin-Destillerie „The Duke“, springt einem ein Fenster mit großen Buchstaben ins Auge. „Oh my Pfand! Wir wurden verklagt“, steht dort. Das Unternehmen mit Sitz in Aschheim bei München hatte Post von einem Abmahnverein namens „Verband Sozialer Wettbewerb“ (VSW) bekommen. Der warf der Münchner Destillerie vor, gegen das deutsche Pfandgesetz verstoßen zu haben, und klagte – in zweiter Instanz mit Erfolg. Möglich macht das eine Gesetzeslücke, die der gesamten Branche zu schaffen macht, vor allem aber kleinen Herstellern wie „The Duke“. Der wirtschaftliche Schaden für den Betrieb ist erheblich. „Was uns passiert, ist ernst, so etwas kann existenziell bedrohlich werden“, sagt Maximilian von Pückler, Gründer und Geschäftsführer von „The Duke“.