Jetzt soll es schnell gehen. Kurz nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Klage des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz (LBV) gegen den umstrittenen Hochwasserschutz für die Ortschaft Staubing an der Donau abgewiesen hat, spricht Umweltminister Thorsten Glauber (FW) von einem „wichtiges Signal für den Schutz der Menschen vor Ort“. Ziel des Freistaats sei, „möglichst bald“ mit den Arbeiten für den Schutzdeich zu beginnen. Nun müsse „zügig die Vergabe der Bauleistungen ausgeschrieben werden“.

Auch in Staubing herrscht große Erleichterung. „Wir haben das Wort von Glauber, dass es schnell vorangeht, sobald das Gericht den Weg für das Projekt frei gemacht hat“, sagt Eduard Buchner, Sprecher der Initiative für den Schutzdeich und mit seiner Familie vielfach von den Donauhochwassern getroffen. „Jetzt muss der Freistaat sich daran halten.“ Damit möglichst wenig Zeit verloren gehe, habe man gleich einen Antrag auf Sofortvollzug der Baugenehmigung an das Landratsamt Kelheim gerichtet.

Staubing ist ein Dorf mit etwa 350 Einwohnern, gut zwei Kilometer Luftlinie donauaufwärts von der berühmten Benediktinerabtei Kloster Weltenburg direkt an der Donau gelegen, und hat es im Juni-Hochwasser 2024 zu trauriger Bekanntheit gebracht. Und zwar nicht nur, weil wieder einmal große Teile des Dorfes tagelang unter Wasser standen und an den Häusern und Grundstücken immense Schäden anrichteten. Sondern weil Vizeministerpräsident und FW-Chef Hubert Aiwanger in den sozialen Medien tönte: „Abhilfe würde ein 700 Meter langer Hochwasserdamm bringen, der aber vom Landesbund für Vogelschutz seit Jahren beklagt wird, weil dann eine Kiesbank im Wasser verlagert werden könnte. (...) Der Damm könnte längst gebaut sein. (...) Vielleicht sollten diejenigen, die gegen den Damm klagen, beim Ausräumen und dann beim Schlammrausschaufeln helfen.“