Die bayerische Staatsregierung wird an diesem Freitag eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ einbringen. Die bisherige Regelung entstammt dem Jugendschutzgesetz aus dem Jahr 1952 und erlaubt es Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren, im Beisein einer sorgeberechtigten Person etwa in Gaststätten oder sonst in der Öffentlichkeit bestimmte Arten alkoholischer Getränke – Bier, Wein, weinähnliche Getränke – zu konsumieren, bevor sie dann mit 16 diese Getränke ohnehin kaufen und trinken können.