»Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen«, heißt im Kabinettsentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Ausnahme schwäche »den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums und steht damit in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung hinsichtlich einer besseren Suchtprävention«.Grundsätzlich gilt bereits eine Altersgrenze von 16 Jahren für den öffentlichen Konsum und Verkauf von Bier, Wein, Sekt oder daraus hergestellten Mischgetränken. Ausnahme ist bisher, wenn Jugendliche von sorgeberechtigten Personen begleitet werden, wie es in Paragraf 9 Jugendschutzgesetz heißt. Andere alkoholische Getränke wie Schnaps dürfen derzeit und künftig ohnehin nur an Erwachsene abgegeben oder von ihnen konsumiert werden.
Zwar trinken Jugendliche heute weniger Alkohol als vor 20 Jahren – aber immer noch viel. Ratschläge von Gesundheitspädagogin Lena Butter, wie Eltern ihre Kinder in dieser Phase gut begleiten, lesen Sie hier .













