Noch heute wundert sich Yvonne R., wie leicht das damals alles ging. Während der Corona-Pandemie arbeitete die Busfahrerin und Mutter von fünf Kindern aus Essen zunächst in einem Testzentrum mit Antigen-Schnelltests. Irgendwann, so berichtete die 52-Jährige, am Mittwoch vor der 3. Strafkammer am Landgericht München I, habe sie jedoch gehört, dass praktisch jeder ein solches Testzentrum betreiben und gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Testleistungen abrechnen könne.