Noch heute wundert sich Yvonne R., wie leicht das damals alles ging. Während der Corona-Pandemie arbeitete die Busfahrerin und Mutter von fünf Kindern aus Essen zunächst in einem Testzentrum mit Antigen-Schnelltests. Irgendwann, so berichtete die 52-Jährige, am Mittwoch vor der 3. Strafkammer am Landgericht München I, habe sie jedoch gehört, dass praktisch jeder ein solches Testzentrum betreiben und gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Testleistungen abrechnen könne.
Prozess in München: Busfahrerin soll mit Corona-Testzentren 620 000 Euro ergaunert haben
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, während der Pandemie bei Kassenärztlichen Vereinigungen Leistungen für Antigen-Schnelltests abgerechnet zu haben, die es gar nicht gab.






