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Eine Enquetekommission des Bundestags soll die „Angemessenheit, Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit“ der Corona-Maßnahmen prüfen. Bis zum 30. Juni 2027 soll der Bericht vorliegen.
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Eine Enquetekommission des Bundestags soll die „Angemessenheit, Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit“ der Corona-Maßnahmen prüfen. Bis zum 30. Juni 2027 soll der Bericht vorliegen.

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