PfadnavigationHomeRegionalesHamburgSexualdeliktEr filmte heimlich unter Röcke – mutmaßlicher Spanner in Einkaufszentrum festgenommenVeröffentlicht am 24.06.2025Lesedauer: 2 MinutenDie Polizei führt einen festgenommenen Mann ab (Symbolbild)Quelle: Monika Skolimowska/dpaIn einem Hamburger Einkaufscenter wurde ein 62-Jähriger von Zeugen gestellt, weil er Frauen unter den Rock filmte. Auch von Kindern soll er Bilder gemacht haben. Die Polizei ermittelt wegen „Upskirting“ – einer seit 2021 strafbaren Verletzung der Intimsphäre.In einem Einkaufszentrum im Hamburger Stadtteil Wandsbek haben zwei couragierte Zeugen am Sonnabendnachmittag einen 62-jährigen Mann gestellt, der offenbar heimlich junge Frauen unter deren Röcke sowie Kinder gefilmt haben soll. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf sogenannte „Upskirting“-Aufnahmen und bittet mögliche weitere Geschädigte, sich zu melden.Nach bisherigen Erkenntnissen beobachteten zwei Männer im Alter von 32 und 38 Jahren den Tatverdächtigen dabei, wie er mit seinem Smartphone gezielt unter die Röcke mehrerer Frauen filmte. Zudem soll er unbefugt Aufnahmen von Kindern gemacht haben. Die Zeugen sprachen den Mann direkt an und alarmierten die Polizei. Als der Verdächtige offenbar versuchte, die Aufnahmen zu löschen, griffen die Zeugen ein und nahmen ihm das Handy ab.Lesen Sie auchDie Polizei nahm den Mann vorläufig fest und stellte das Mobiltelefon sicher. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde anschließend die Wohnung des Mannes im Stadtteil Duvenstedt durchsucht. Dabei wurden potenzielle Beweismittel sichergestellt, deren Auswertung derzeit andauert. Weil keine Haftgründe vorlagen, wurde der Mann nach Abschluss der Maßnahmen wieder entlassen.Die weiteren Ermittlungen führt das Dezernat für Sexualdelikte (LKA 42) gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Hamburg. Mögliche weitere Betroffene werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 040/4286-56789 oder bei jeder Polizeidienststelle zu melden.Lesen Sie auchSeit Anfang 2021 ist das „Upskirting“ in Deutschland strafbar. Verboten ist das heimliche Fotografieren oder Filmen unter Röcke oder Kleidungsstücke, um intime Bereiche wie Genitalien, Gesäß oder Unterwäsche abzubilden. Tätern drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Die Strafbarkeit umfasst sowohl die Herstellung als auch die Weitergabe solcher Bildaufnahmen. Die Regelung schützt insbesondere die sexuelle Selbstbestimmung und Intimsphäre von Betroffenen im öffentlichen Raum – etwa in Einkaufszentren, auf Rolltreppen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.juve
Sexualdelikt: Er filmte heimlich unter Röcke – mutmaßlicher Spanner in Einkaufszentrum festgenommen - WELT
In einem Hamburger Einkaufscenter wurde ein 62-Jähriger von Zeugen gestellt, weil er Frauen unter den Rock filmte. Auch von Kindern soll er Bilder gemacht haben. Die Polizei ermittelt wegen „Upskirting“ – einer seit 2021 strafbaren Verletzung der Intimsphäre.






