Der Sylter Goldschakal, der Dutzende Lämmer auf der Insel getötet hat, darf wieder gejagt werden. Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat den Eilantrag gegen den Abschuss abgelehnt, wie das Gericht mitteilte. Es liege eine zulässige Ausnahme zum Tötungsverbot vor, hieß es zur Begründung. Die Ausnahme diene der „Abwendung eines ernsten landwirtschaftlichen Schadens“. Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss endet am 31. Juli.
Es sei festzustellen, dass durch das Tier eine „Übertötung“ stattgefunden habe, teilte das Gericht weiter mit. Der Goldschakal habe nachweislich in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang eine enorme Anzahl von Schafen gerissen. 76 Tiere derselben Herde seien in drei Rissvorfällen im Mai getötet worden, die eindeutig auf den Goldschakal zurückgeführt werden könnten. Eine zumutbare Alternative zur Tötung des Tieres – etwa in Form eines Einfangens – sei nicht gegeben.
Es wäre der erste bestätigte Abschuss eines Goldschakals in Deutschland, wie es vom Deutschen Jagdverband (DJV) heißt. Gegen den Beschluss (Az. 8 B 16/25) kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Ende vergangener Woche hatte das Verwaltungsgericht einen sogenannten Hängebeschluss erlassen, nachdem der Goldschakal vorerst nicht mehr gejagt werden durfte. Ein Naturschutzverband hatte sich gegen die Ausnahmegenehmigung des Landesamts für Umwelt an das Gericht gewandt. Mit dem Hängebeschluss sollte sichergestellt werden, dass vor einer Entscheidung in der Sache keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden.






