PfadnavigationHomePanoramaAbtreibungsstreitPer Notkaiserschnitt – Baby von hirntoter Frau aus Georgia geborenVeröffentlicht am 19.06.2025Lesedauer: 3 MinutenApril Newkirk, die Mutter von Adriana Smith, bei einer Gedenkfeier für ihre TochterQuelle: REUTERS/Megan VarnerSeit Februar 2025 wurde Adriana Smith künstlich beatmet, die schwangere Frau hatte eine Gehirnblutung erlitten. Maschinen hielten sie am Leben – wegen des Abtreibungsverbots im US-Bundesstaat Georgia. Nun wurde das Baby geboren.Das Baby einer Frau in Georgia, die für hirntot erklärt wurde und seit Februar künstlich beatmet wird, ist lebend auf die Welt gekommen. Das bestätigte die Mutter der Frau gegenüber US-Medien.April Newkirk sagte gegenüber WXIA-TV, dass das Baby ihrer Tochter Adriana Smith am 13. Juni 2025 durch einen Notkaiserschnitt geboren wurde, berichtete der Sender aus Atlanta am Montagabend. Die 31 Jahre alte Mutter war zum Zeitpunkt der Entbindung im sechsten Monat schwanger. Das Baby – ein Junge namens Chance – wiege etwa 450 Gramm und befinde sich noch auf der Neugeborenen-Intensivstation.„Es wird erwartet, dass es ihm gut geht“, sagte Newkirk dem Fernsehsender. „Er kämpft gerade. Wir werden für ihn beten. Betet auch Ihr für ihn“, sagte sie sinngemäß weiter. Die weitere Entwicklung des Frühgeborenen müsse aber abgewartet werden, hieß es von offizieller Seite. Bei seiner Mutter hingegen sollten die lebenserhaltenden Maßnahmen am gestrigen Dienstag endgültig eingestellt werden. Der Fall von Adriana Smith hatte in den USA landesweit Schlagzeilen gemacht. Die Familie Newkirk erklärte damals, dass die junge Frau zunächst starke Kopfschmerzen gehabt habe und ins Northside Hospital in Atlanta gegangen sei. Dort erhielt sie Medikamente erhielt und wurde wieder entlassen. Am nächsten Morgen wurde ihr Freund von röchelnden Atemgeräuschen seiner Partnerin geweckt und rief den Notruf. Die Ärzte des Emory University Hospitals stellten Blutgerinnsel im Gehirn der 31-Jährigen fest und erklärten sie später für hirntot. Sorge vor einer Totgeburt Zu diesem Zeitpunkt lag der Geburtstermin ihres Babys noch über drei Monate entfernt. Ihre Familie beklagte sich damals öffentlich, die Ärzte im Emory hätten ihnen mitgeteilt, sie könnten die lebenserhaltenden Maßnahmen nicht abstellen oder die Atemgeräte entfernen, da der Staat Abtreibungen verbiete, sobald etwa in der sechsten Schwangerschaftswoche Herzaktivität festgestellt werden könne.Lesen Sie auchDie Familie sorgte sich damals, dass ihr Enkel aufgrund der gesundheitlichen Komplikationen ihrer Tochter möglicherweise blind oder gehunfähig auf die Welt kommen könnte, oder die Geburt nicht überleben würde. Adriana Smith war bereits Mutter eines siebenjährigen Sohnes. „Wir hatten keine Wahl und kein Mitspracherecht“, sagte Newkirk damals in einem Interview, aus dem unter anderem der britische „Guardian“ zitierte. „Wir wollen das Baby. Es ist ein Teil meiner Tochter. Aber die Entscheidung hätte bei uns liegen sollen – nicht beim Staat.“Lesen Sie auchIn Georgia gilt seit Aufhebung des liberalen Grundsatzurteils „Roe v. Wade“ durch das Oberste Gericht im Jahr 2022 ein sogenanntes „Herzschlaggesetz“. Es verbietet Abtreibungen, sobald Herztöne messbar sind. Typischerweise ist das nach der sechsten Schwangerschaftswoche. Ab diesem Zeitpunkt hat der Fötus in Georgia alle Persönlichkeitsrechte – ein lang gehegtes Ziel der Anti-Abtreibungsbewegung. Das Gesetz spielt nun auch im Fall der hirntoten Adriana eine Rolle und sorgt für Verunsicherung bei allen Beteiligten.Die juristische Lage ist verworren„Ärzte wollen kein rechtliches Risiko eingehen“, analysierte Juraprofessorin Mary Ziegler von der University of California die Situation in Georgia. Die Möglichkeit strafrechtlicher Konsequenzen bewirke einen Wandel in der medizinischen Versorgungspraxis. An der Emory-Uniklinik in Atlanta führte dies dazu, dass man Adriana nicht sterben ließ, um das ungeborene Kind zu retten.Lesen Sie auchDie Gesetzgeber hätten nicht vorhergesehen, was es bedeute, wenn eine schwangere Frau tot sei, beschrieb auch Kimberly Mutcherson, Professorin an der Rutgers Law School in Camden, New Jersey, die Situation. In der „New York Times“ kritisierte sie eine „Unfähigkeit von Politikern ohne medizinische Expertise, jede Notfallsituation vollständig vorherzusehen“.Entsprechend verworren war auch in diesem Fall die juristische Lage. Georgias „Life Act“ verpflichtet Mediziner allerdings nicht explizit, hirntote Patienten künstlich am Leben zu erhalten. Der republikanische Generalstaatsanwalt des Bundesstaates, Chris Carr, ließ durchblicken, dass er das Gesetz im Fall Smith gar nicht für einschlägig halte.AP/KNA/krott