Kiffen erlaubt, Vorglühen verboten: Wenn am Samstag, 19. Juli, am Garchinger See das weithin bekannte und beliebte Musik-Festival „Schall im Schilf“ ansteht, dann wird es in der Bannmeile rund um das Gelände eine Neuerung geben. Laut einer Allgemeinverfügung der Stadt Garching dürfen die Besucher vor den Toren des Elektromusik-Events zwar keine Glasflaschen mit sich führen und Alkohol konsumieren, einen Joint aber können sie sich genehmigen – ohne dass die Polizei einschreitet.

Im Gegensatz zum Vorjahr gilt im Radius von einem Kilometer rund um den See diesmal kein Cannabis-Verbot. Beim Festival 2024 hatte die Stadt Garching dies in Absprache mit der zuständigen Polizei in Oberschleißheim für die Bannmeile noch erlassen. Nach den Worten von Inspektionsleiter Stefan Schraut ist eine solche Vorgabe nicht mehr zu rechtfertigen. Denn „Schall im Schilf“, zu dem ohnehin nur volljährige Besucher Zutritt haben, finde nicht in Sichtweite von Kitas oder Schulen statt. Das Kindeswohl sei durch Kiffende also nicht gefährdet. „Wir sind fein damit“, sagt Schraut und lobt: „Die Veranstalter des Festivals machen das seit 15 Jahren vorbildlich.“ Auf dem umzäunten Gelände selbst ist der Konsum von Alkohol und Cannabis erlaubt, ein Ordnungsdienst kümmert sich darum, dass auf dem Festivalgelände am Garchinger See nichts aus dem Ruder läuft.