Die „staatliche Gemeinschaft“ wacht darüber, dass Kinder in Deutschland gut groß werden können, heißt es im Grundgesetz. Das Jugendschutzgesetz regelt den Besuch von Gaststätten, Spielhallen und Filmvorführungen sowie die Ausgabe von Alkohol, Zigaretten und „Trägermedien“ mit jugendgefährdenden Inhalten. „Bildschirmspielgeräte“ durften demnach nur aufgestellt werden, wenn sie „Lehrprogramme“ bieten, DVDs mussten Label mit Altersfreigaben tragen. Schöne alte Welt.