Mehr als drei Jahre nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen soll im Herbst der Prozess um mögliche Versäumnisse von Bahnmitarbeitern beginnen. Der erste Prozesstag soll der 28. Oktober sein, wie das Landgericht München II mitteilte. Dann sind 19 Termine bis zum 15. Januar 2026 festgesetzt. Zwei Bahnmitarbeiter sind wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Was ihnen im Einzelnen vorgeworfen wird, ist nicht bekannt. Die Anklage war bereits im Dezember 2023 erhoben worden, ursprünglich gegen drei Bahnmitarbeiter – ein Verfahren wurde jedoch eingestellt.

Am 3. Juni 2022, dem letzten Schultag vor den Pfingstferien, war gegen Mittag bei Garmisch-Partenkirchen ein Regionalzug entgleist. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. 78 Menschen wurden nach Angaben der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) verletzt, 16 von ihnen schwer. Die BEU hatte jüngst zum dritten Jahrestag des Unglücks ihren mehr als 100-seitigen Abschlussbericht veröffentlicht.

Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen

Gefahr erkannt, aber nie gebannt

Der Abschlussbericht zum Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen kommt zu dem Ergebnis, dass die Bahn zentrale Sicherheitsrisiken „nicht beherrscht“ habe. Das heißt, der Fehler liegt auch im System. Was bedeutet das für die Frage nach der Verantwortung?