Zweibrücken (dpa/lrs) - Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Zweibrücken will Müttern im Gefängnis eine gemeinsame Unterbringung mit Kleinkindern ermöglichen. „Es geht immer um das Kindeswohl“, sagte JVA-Leiter Jürgen Buchholz der Deutschen Presse-Agentur.

Geplant sei ein Neubau auf dem JVA-Gelände, mit dem 2027 begonnen werden soll. Vorgesehen sind fünf Haftplätze für je eine Mutter mit bis zu zwei kleinen Kindern. Bisher gibt es in der JVA kein entsprechendes Angebot.

Die neue Einrichtung richtet sich an Kinder bis zu zwölf Monaten. „Wenn das Kind zwei oder drei Jahre alt ist, will es auch mal auf den Spielplatz gehen oder mit anderen Kindern spielen“, sagte Buchholz. Diese Bedürfnisse ließen sich im geschlossenen Vollzug nicht erfüllen.

Zeitlich klar geregelt

Die Unterbringung sei strikt an das Kindeswohl gekoppelt. Voraussetzung sei, dass das Jugendamt die gemeinsame Unterbringung befürworte. „Die Strafdauer muss dabei überschaubar sein“, sagte Buchholz. Spätestens mit dem ersten Geburtstag soll das Kind die Justizvollzugsanstalt verlassen.