Wer fünf Tage unentschuldigt in der Schule fehlt, muss mit einem Verfahren rechnen. Warum vor allem Ober- und Berufsschulen betroffen sind und welche Gründe für Beurlaubungen akzeptiert werden.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Schulschwänzer“. Lesen Sie jetzt „Mehr Verfahren gegen Schulschwänzer in Sachsen“.

Wer fünf Tage unentschuldigt in der Schule fehlt, muss mit einem Verfahren rechnen. Warum vor allem Ober- und Berufsschulen betroffen sind und welche Gründe für Beurlaubungen…