Ein Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeitenden im Betrieb Massagen an. Eine Frau stürzt – und der Fall landet vor Gericht.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Sozialgericht entscheidet“. Lesen Sie jetzt „Ausrutschen bei Massage im Betrieb ist kein Arbeitsunfall“.

Eine Mitarbeiterin gönnt sich eine Massage, die ihr Arbeitgeber während der Arbeitszeit als kostenloses Angebot ermöglicht. Sie stürzt. Ist das ein Arbeitsunfall? Nein sagt das…