Das Amtsgericht Starnberg verurteilt den Internetkonzern, einem Kunden den Kaufpreis für einen Fahrradträger zu erstatten. Diesen hatte er über eine Anzeige auf der Suchmaschinen-Seite bestellt, aber nie erhalten.

Jedes Jahr werden Tausende Deutsche Opfer sogenannter Fakeshops. Nun entschied ein Gericht, dass Google einem geprellten Kunden Geld zahlen muss, nachdem dessen bestellter…

Wer auf Google-Anzeigen klickt, erwartet Seriosität. Ein Urteil stellt nun klar: Das Unternehmen trägt Verantwortung für eine ausgespielte Fakeshop-Anzeige - auch wenn den Schaden…