Der Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg schließt den niedersächsischen AfD-Vize Stephan Bothe von der Landratswahl aus. Ein Fall von vielen, die Deutschlands Justiz absehbar noch lange Zeit beschäftigen dürften.

Mehrere Wahlausschüsse entscheiden, ob AfD-Bewerber für kommunale Spitzenämter antreten dürfen. Das neue Prüfverfahren führt zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prüfverfahren“. Lesen Sie jetzt „AfD-Landesvize Bothe nicht zur Landratswahl zugelassen“.