Die rechtsnationale französische Politikerin legt Revision gegen ihr Urteil wegen Veruntreuung von EU-Geldern ein. Das Urteil in zweiter Instanz soll noch vor der Präsidentschaftswahl fallen.

Le Pen bleibt vorerst ohne Fußfessel – aber das Risiko bleibt: Entscheidet das Kassationsgericht schneller als erwartet, könnte sich alles ändern.

Die Rechtsnationalistin Marine Le Pen hat Revision gegen ihre Verurteilung wegen Gelderveruntreuung eingelegt. Ihre Haftstrafe wird also erstmal nicht vollstreckt. Die…