Die Rechtsnationalistin Marine Le Pen hat Revision gegen ihre Verurteilung wegen Gelderveruntreuung eingelegt. Ihre Haftstrafe wird also erstmal nicht vollstreckt. Die Präsidentschaftswahl kann sie also wie geplant antreten.

Le Pen bleibt vorerst ohne Fußfessel – aber das Risiko bleibt: Entscheidet das Kassationsgericht schneller als erwartet, könnte sich alles ändern.

Die Rechtsnationalistin Marine Le Pen hat Revision gegen ihre Verurteilung wegen Gelderveruntreuung eingelegt. Ihre Haftstrafe wird also erstmal nicht vollstreckt. Die…