Erfurt/Gütersloh (dpa/th) - Bei vielen Kindern und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien in Thüringen kommen finanzielle Hilfen für Freizeit und Bildung trotz Anspruchs offenbar nicht an. Nach einer Analyse der Bertelsmann Stiftung erhalten den monatlichen Betrag von 15 Euro zur sozialen und kulturellen Teilhabe lediglich 10,3 Prozent der berechtigten 6- bis unter 15-Jährigen in Thüringen. Bei den 15- bis unter 18-Jährigen sind es sogar nur 4,8 Prozent.Damit liegt Thüringen unter dem Bundesschnitt. Bundesweit beziehen 18,3 Prozent der anspruchsberechtigten 6- bis unter 15-Jährigen und 12,1 Prozent der 15- bis unter 18-Jährigen den Teilhabebetrag. Regional gibt es demnach deutliche Unterschiede. In Schleswig-Holstein nimmt mit 59 Prozent mehr als jeder zweite Berechtigte zwischen 6 und unter 15 Jahren die Leistung in Anspruch. Schlusslicht bilden Hamburg und Rheinland-Pfalz mit 9 Prozent.Bildungs- und Teilhabepaket gibt es seit 15 JahrenDie damalige Bundesregierung von CDU/CSU und FDP hatte 2011 das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt, um Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zu unterstützen. Dazu gehören auch andere Leistungen wie ein Zuschuss für Schulbedarf oder für gemeinsame Mittagessen. Der Teilhabebetrag von derzeit 15 Euro kann etwa für Aktivitäten wie Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten verwendet werden.„Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwändig“, sagte Antje Funcke, Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung. Unterschiedliche Verfahren, komplexe Formulare sowie umfangreiche Nachweispflichten erschweren es Eltern demnach, die Leistungen zu beantragen. Die Stiftung fordert deshalb einfachere Verfahren.Eine Statistik, wie viele Kinder und Jugendliche Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket hätten, gibt es laut Stiftung nicht. Sie bezieht sich in ihrer Schätzung daher auf die Anzahl der Menschen, die Teilhabe-Leistungen bewilligt bekommen haben, im Verhältnis zur Anzahl derjenigen, die Sozialleistungen erhalten, die für deren Bewilligung nötig sind.© dpa-infocom, dpa:260720-930-409750/1

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