Bern (dpa) - Die Schweizer Wettbewerbshüter ermitteln gegen den Techkonzern Google. Es geht um die Google-Suchmaschine, die seit einiger Zeit in der Schweiz auf Android-Handys als Standard festgelegt ist. Nutzer haben keine Wahl mehr. Deshalb eröffnete die Wettbewerbskommission (Weko) eine sogenannte Vorabklärung, wie sie mitteilte.Google habe in der Schweiz vor kurzem die Funktion „Choice Screen“ abgeschafft, hieß es zur Begründung. In der EU ist sie weiter verfügbar. Damit können Nutzer bei der Ersteinrichtung eines neuen Android-Geräts selbst festlegen, was ihre Standard-Suchmaschine werden soll. In der Schweiz seien sie nun auf die Suchmaschine Google Search festgelegt.„Durch die Abschaffung dieser Funktion könnte die Sichtbarkeit von Suchmaschinen, die mit Google konkurrieren, bei der Einrichtung des Geräts eingeschränkt und damit die Markteintrittsbarrieren erhöht werden“, schreibt die Weko. Die Vorabklärung soll klären, ob es Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gibt.© dpa-infocom, dpa:260714-930-381400/1

La Commissione della concorrenza vuole accertare se la rimozione della possibilità di scegliere il motore di ricerca predefinito nei dispositivi Android configuri una restrizione…

ZURICH, July 14 : Switzerland's Competition Commission (COMCO) has launched a preliminary investigation into Google's removal of a feature that allows mobile phone users to opt…